Toter Flüchtling Al-Aziz: Sachsen bestreitet Verweigerung
Haben sächsische Behörden die Kostenübernahme für den an Epilepsie erkrankten Flüchtling verweigert? Das Sozialministerium weist dies zurück.
Das sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bestreitet, dass das Sozialamt Pirna die Kostenübernahme für die Medikamente des an Epilepsie erkrankten Asylbewerbers Schabas Saleh Al-Aziz verweigert habe. „Im Gegenteil“, schreibt das Sozialministerium für Soziales und Verbraucherschutz in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der sächsischen Linken-Abgeordneten Juliane Nagel. „Die beantragten Kostenübernahmen wurden stets zeitnah, meist am nächsten Werktag, erteilt.“ Die Antwort liegt der taz vor.
Al-Aziz war bekannt geworden, weil er in einem Supermarkt im sächsischen Arnsdorf verprügelt und gefesselt worden war und wenige Tage vor dem Prozess gegen die Männer tot in einem Wald gefunden wurde. In seinem Umfeld wurde gemutmaßt, dass er im Wald einen epileptischen Anfall erlitten hat und daraufhin erfror. Dies vermuteten unter anderem eine betreuende Ärztin sowie ein Heimleiter. Die taz.am wochenende hatte den Fall im ausführlich recherchiert.
Eine Ärztin, die Schabas Saleh Al-Aziz damals behandelte, erinnert sich anders als die Behörden: Im Fall von Al-Aziz habe das Sozialamt Pirna in der Regel die Kostenübernahme für die Epilepsiemedikamente verweigert, sagte sie der taz. Die Folge war, dass er wiederholt mit epileptischen Anfällen in die Notaufnahme eines Freitaler Krankenhauses eingeliefert wurde.
„Was habe ich alles veranstaltet, um das Sozialamt Pirna zur Kostenübernahme zu bewegen“, sagte sie. „Nur unter großen Schwierigkeiten konnte ich das Sozialamt dazu bewegen. Ich musste Kosten-Nutzen-Rechnungen aufstellen.“
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