Tortenangriff auf Wagenknecht: Keine strafrechtlichen Konsequenzen
Auf dem Magdeburger Parteitag der Linken wurde der Fraktionschefin eine Torte ins Gesicht geworfen. Sie erstattet deshalb aber keine Anzeige.
Ohne einen Strafantrag gibt es in dem Fall keine Voraussetzung für einen Prozess, wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Anfrage mitteilte. Die für den Tortenangriff in Betracht kommenden Straftatbestände werden in aller Regel nur verfolgt, wenn der Betroffene Anzeige erstattet.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft – etwa bei einem Körperverletzungsdelikt – auch selbst Ermittlungen einleiten, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt. Dies ist aber im Fall des Tortenangriffs nicht gegeben.
Wagenknecht war beim Linken-Parteitag Ende Mai während der Rede von Linken-Chef Bernd Riexinger von einem Mitglied einer antifaschistischen Initiative namens „Torten für Menschenfeinde“ mit einer Schokoladentorte beworfen worden.
Der Angriff hatte für Empörung bei der Linken gesorgt, Wagenknecht selbst hatte von einer „saudämlichen Aktion“ gesprochen. Sie hatte in der Flüchtlingskrise Auffassungen vertreten, die für Kritik sorgten. So hatte sie unter anderem gesagt, Deutschland könne nicht alle Flüchtlinge aufnehmen.
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