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Theo Zwanziger gegen KatarDer Kampf des Gerechten

Weil Theo Zwanziger den Weltfußball vor Katar warnen will, muss er vor Gericht. Er beruft sich auch auf Papst Franziskus.

Wenn es um Katar geht, alles andere als verschwiegen: Theo Zwanziger Foto: dpa

Papst Franziskus hat Theo Zwanziger nicht nach Düsseldorf ins Landgericht einbestellt. Man muss das schon erwähnen, weil der ehemalige DFB-Präsident und Fifa-Funktionär dieser Tage eine sehr erlesene Liste prominenter Zeugen zusammengestellt hat, deren Aussagen ihn entlasten sollen.

Neben Papst Franziskus wird auch der ehemalige deutsche Papst Benedikt XVI. zitiert. Und eine Predigt des einstigen evangelischen Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber hat Zwanziger seiner Klageerwiderung ebenfalls beigefügt. Der deutsche Fußballfunktionär ist schon immer ein Freund der Worte von der Kanzel gewesen.

Jedenfalls muss man konstatieren: Der 70-Jährige hat sich sehr gewissenhaft auf den Prozess vorbereitet, den der Fußballverband Katar gegen ihn angestrengt hat und der für den 2. Februar 2016 vor dem Düsseldorfer Landgericht terminiert wurde. Der Verband, der die WM 2022 zugesprochen bekam, wollte mit einer Unterlassungserklärung verhindern, dass Zwanziger weiterhin behauptet, Katar sei „ein Krebsgeschwür des Weltfußballs“.

Weil der ehemalige Fußballfunktionär sich aber nicht den Mund verbieten lassen will, kommt es nun drei Wochen vor dem nächsten Fifa-Kongress in Zürich (26. Februar), wo der Nachfolger von Sepp Blatter bestimmt werden soll, zu einem interessanten Vorspiel vor Gericht.

Ginge es nach den Vorstellungen von Theo Zwanziger, dann kommt es bereits in Düsseldorf zum großen Tag der Abrechnung. Zwar kann er nur auf zweitunterster Gerichtsebene agieren, die von ihm eingeladenen Zeugen aber stehen für den Wunsch, das große Ganze zu verhandeln.

Abrechnung mit Platini

Zwanziger will neben Fifa-Präsident Joseph Blatter, Uefa-Präsident Michel Platini, DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, Barbara Lochbihler, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments, Michael Sommer, den Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Willi Lemke, den UNO-Sonderberater für Sport, sowie Fifa-Manager Samy Hamama in den Zeugenstand rufen.

Eine genauere Lektüre von Zwanzigers 22-seitiger Klageerwiderung offenbart, dass er sich nicht nur gegen den Fußballverband von Katar zur Wehr setzen, sondern sich auch noch einmal alte Gegner vorknöpfen will. Das Verhalten von Michel Platini, der mit der Katar-Bewerbung auch die Arbeit seines Sohns unterstützte, wird als „verwerflich“ bezeichnet. Und Intimfeind Wolfgang Niersbach, dem Zwanziger stets Passivität bei der Debatte über die WM-Vergabe vorgehalten hat, soll noch einmal öffentlich bezeugen, dass ihm einst die Arbeitsbedingungen der Bauarbeiter in Katar ein Dorn im Auge waren.

Zwanziger hat im Machtkampf zwischen den europäischen Funktionären und der Fifa stets Sepp Blatter die Stange gehalten und bei der Bewertung der Korruptionsaffären des Weltverbands seine Moralmaßstäbe deutlich tiefer gehängt.

Reine Systemkritik

Den Verleumdungsvorwurf des katarischen Fußballverbands, der von der Münchner Kanzlei des Ex-CSU-Vizechefs Peter Gauweiler vertreten wird, weist Zwanziger mit dem Argument zurück, er habe Machtkritik an einem System, das eben auch europäische Funktionäre unterstützt, geübt, aber nicht an einer Person oder einem Verband. Insofern sei der Kläger gar nicht zur Klage legitimiert.

Von seiner Schmähkritik weicht Zwanziger um keinen Deut zurück. Im Gegenteil. Er warnt in seinem Gerichtsschreiben: „Wenn dieses Geschwür sich weiter ausbreiten wird, dann sollte man den Begriff Sport und Ethik aus den Satzungen streichen.“ Und er unterfüttert dies mit einem moraltheologischen Unterbau. Auch Papst Franziskus habe „zur Darstellung einer unerwünschten und zerstörerischen Entwicklung in der Gesellschaft“ bereits das Bild des Krebsgeschwürs verwandt.

Und weiter führt er aus, die Berechtigung seiner Kritik ergebe sich auch daraus, dass Fußball nicht nur eine kommerzielle Veranstaltung sei, sondern „einen tiefen sozialen Kern“ habe, „weil er als Mannschaftssport Egoismen und unnatürliches Leistungsstreben bekämpft und zugleich solidarisches Verhalten einübt“. Als Kronzeugen für diese Schlussfolgerung benennt er die einstigen Kirchengrößen Papst Benedikt und Bischof Huber.

Egal wie das Gericht urteilt, von diesem hohen Sockel wird der katarische Fußballverband Theo Zwanziger nicht stoßen.

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2 Kommentare

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  • Na ja das die Münchner Kanzlei des Ex-CSU-Vizechefs Peter Gauweiler Katar vertritt ist nicht verwunderlich.

    Hatten doch die Herren Kaiser Franz Beckenbauer und Uhrmacher Rumenigge einiges in Katar zu erledigen.

  • In meiner Wahrnehmung hatte die zweite Seite neben seiner hauptberuflichen Ära als früherer Verwaltungsrichter des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz und gegenwärtiger Kanzleiinhaber in Thüringen und im heimatlichen Altendiez, nämlich als gerade verabschiedeter internationaler Fußballfunktionär einen Verlauf wie eine Sinuskurve!

    Als DFB-Präsident dürften uns allen u.a. besonders seine großartigen Reden bei sportlichen Höhepunkten, freudigen, aber auch tragischen Ereignissen, die Förderung des Frauenfußballs, Stiftungsgründer sowie als Gegner der Homophobie, Diskriminierung, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit noch in guter Erinnerung sein.

     

    Nach seinem überraschenden vorzeitigen Rücktritt mit 66 Jahren als DFB-Chef überraschte er alle deutschen Sportanhänger mit der Übernahme von Beckenbauers Sessel im FIFA- Ex-Ko. Er trat dort aber kaum in Erscheinung, war aber gegen die Vergabe der WM 2018 nach Kartar!

     

    Ausgerechnet dieses Thema wird ihn bzw. seine Verteidiger , diesmal als Beklagter vor das Düsseldorfer Landgericht bringen! Das Kuriose dabei ist, dass er dabei von der Vergangenheit eingeholt wird, weil nun genau der gleiche Grund zur Abwehr einer von der Gegenseite aus Katar, vertreten allerdings von einer bekannten deutschen Anwaltskanzlei, geforderten Unterlassungserklärung herhalten muss. Dr. Zwanziger wollte das Gleiche auch vor ein paar Jahren von einem mutigen Journalisten und Blogger (J.W.) bei fünf (!) Gerichten erzwingen, scheiterte dabei aber kläglich, weil die für ihn geltende Bezeichnung, ein „unglaublicher Demagoge“ zu sein, lediglich als freie Meinungsäußerung galt!

     

    Das wird noch sehr spannend werden....