Tengelmann-Übernahme durch Edeka: Gericht stoppt Ministererlaubnis
Sigmar Gabriel führte laut Kartellsenat „geheime Gespräche“ mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann. Rechtswidrig, urteilt das Oberlandesgericht.
Als Grund nannte das Oberlandesgericht unter anderem eine mögliche Befangenheit Gabriels. Er habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens „geheime Gespräche“ geführt.
So habe sich nach einer Anforderung von Akten durch das Gericht beim Ministerium herausgestellt, dass „auf Veranlassung des Bundesministers“ im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ mit Edeka-Chef Markus Mosa und dem Miteigentümer von Kaiser's-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, geführt wurden. Der Inhalt sei „nicht aktenkundig“ gemacht worden. Die Gespräche hätten zudem „ohne Kenntnis und unter Ausschluss“ der weiteren Beteiligen – wie des Konkurrenten Rewe – stattgefunden.
Rewe hatte sich in der Vergangenheit mehrfach als Käufer von Kaiser's Tengelmann angeboten und nach der Erteilung der Ministererlaubnis das Oberlandesgericht Düsseldorf angerufen. Das Geschäft war ursprünglich vom Bundeskartellamt untersagt worden. Gabriel hebelte das Nein mit einer Sondergenehmigung aus und machte mehrere Auflagen für das Geschäft.
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