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Teilzeitgesetz kommt gut an

NÜRNBERG dpa ■ Das neue Teilzeitgesetz hat nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, zu positiven Beschäftigungseffekten geführt. Erfreulich sei auch, dass es partnerschaftlich umgesetzt wurde, sagte Gerster am Montag in Nürnberg. Das Gesetz habe sich auch nach Einschätzung der Wirtschaft bewährt. Zu diesem Ergebnis kam das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA bei einer Befragung von Betrieben. Drei Viertel der Betriebe, in denen Arbeitszeitverkürzungen vereinbart wurden, berichteten über nennenswerte Auswirkungen. Knapp zur Hälfte waren diese beschäftigungswirksam. So seien neue Mitarbeiter eingestellt oder Entlassungen vermieden worden. Gut zur Hälfte hatte die Einführung von Teilzeit Auswirkungen auf die Produktivität: Aufgaben wurden verlagert oder wurden rationalisiert. Mit dem seit Anfang 2001 gültigen Gesetz bekamen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf individuelle Verkürzung der Arbeitszeit. Die Wirtschaft hatte das Gesetz zunächst abgelehnt.