Teillegalisierung: Weg frei für Cannabis Social Clubs in Berlin
Berlin beschließt als letztes Bundesland die Verordnung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes. Hinzu kommt ein ausführlicher Bußgeldkatalog.
![Cannabis-Pflanzen wachsen in den Räumen des Anbauvereins Cannabis Social Club. Cannabis-Pflanzen wachsen in den Räumen des Anbauvereins Cannabis Social Club.](https://taz.de/picture/7325592/14/487980212-1.jpeg)
Vier Monate nach allen anderen Bundesländern und mehr als sechs Monate nach Inkrafttreten des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum gibt es nun auch in der Hauptstadt die erforderliche Verordnung für dessen Umsetzung.
Die Senatssitzung am Dienstag sei „der frühestmögliche Zeitpunkt“ gewesen, um die Verordnung vorzulegen, beeilt sich Haußdörfer noch zu sagen. Seit der Teillegalisierung im April sei daran gearbeitet worden. Seitdem hatten sich Senat und Bezirke heftig über die Zuständigkeit gestritten – wobei keiner die Anträge der Cannabis Social Clubs bearbeiten wollte.
Nun steht fest: Die Zuständigkeit für die Vergabe der Lizenzen für Anbauvereinigungen liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Zwei Stellen seien dafür geschaffen worden, so die Staatssekretärin.
Viele Social Clubs nach Brandenburg gezogen
Die können theoretisch rund 630 Genehmigungen erteilen – eine Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern sind laut Gesetz pro 6.000 Einwohner*innen erlaubt. So viel Arbeit dürfte in Wirklichkeit jedoch nicht anfallen: Lediglich 23 Anträge aus zehn Bezirken sind bislang eingegangen. Einen davon hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bereits genehmigt. Aus Spandau und Mitte gab es keinen einzigen.
Das dürfte auch daran liegen, dass einige Berliner Social Clubs die lange Warterei satt hatten und sich kurzerhand in Brandenburg registrieren ließen. Mit Erfolg: Der Green Cannabis Social Club aus Berlin erhielt am Montag die erste Genehmigung im Nachbarland.
Dafür war Schwarz-Rot umso fleißiger bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs, der am 1. November in Kraft tritt. Denn mit der Teillegalisierung sind zwar Konsum und Besitz für Volljährige erlaubt – aber mit Einschränkungen. So müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Auch darf man nicht mehr als 25 Gramm dabei haben.
Sind es mehr, kostet das künftig zwischen 250 und 1.000 Euro. Fürs Kiffen in der Nähe von Schulen oder Kindergärten werden 300 bis 1.000 Euro fällig. Für die Einfuhr von Samen ohne Genehmigung sind es sogar bis zu 30.000 Euro.
80 Verstöße gegen das Cannabisgesetz
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat die Berliner Polizei knapp 80 Verstöße registriert. In 41 Fällen ging es dabei nach Angaben eines Polizeisprechers um Kiffen in den sogenannten Konsumverbotszonen. Die gesammelten Ordnungswidrigkeiten können mit der neuen Verordnung nun auch bearbeitet werden.
Zuständig für die Verfolgung sind die Bezirke. Diese sollen außerdem bei den Cannabis Social Clubs regelmäßige Kontrollen durchführen – wobei nicht geregelt ist, was regelmäßig bedeutet. Realistisch sei ungefähr einmal pro Jahr, so Staatssekretärin Haußdörfer. Der Arbeitsaufwand für die Bezirke soll parallel evaluiert werden.
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