Teilhabe behinderter Menschen: UN rügt deutsche Inklusion

Deutschland wurde auf die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention geprüft. Besonders der Unterricht an Förderschulen steht in der Kritik.

Ein Rollstuhl steht in einer Schule zwischen anderen Stühlen.

In Deutschland gibt es zu wenig Schulen, die behinderte Menschen integrieren Foto: Frank May/picture alliance

BERLIN taz | 14 Seiten mit Kritik und Empfehlungen: Die Vereinten Nationen (UN) bemängeln in einem Bericht von Mittwoch die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland. „Die Exklu­sions­kette von der Förderschule in die spezielle Werkstatt und das Wohnheim für behinderte Menschen muss endlich auch in Deutschland durch inklusive Angebote für ein Leben mittendrin in der Gesellschaft durchbrochen werden“, sagte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen in Deutschland, LIGA, nach der Vorstellung des UN-Berichts am Mittwoch.

Der Report der Vereinten Nationen ist Ergebnis des sogenannten zweiten und dritten Staatenberichts über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, der erste erfolgte bereits 2015. In den neuen Beobachtungen lobt der Ausschuss nur auf einer halben Seite positive Entwicklungen seitdem. Die UN bemängelten in ihrer Prüfung beispielsweise die „Vorherrschaft von Förderschulen“.

Deutschland müsse internationales Vorbild in Sachen Inklusion und bei der Teilhabe behinderter Menschen werden, forderte auch die Organisation LIGA. Von einer inklusiven Gesellschaft würden nicht nur behinderte Menschen und deren Angehörige, sondern „fast alle“ profitieren, so Miles-Paul.

Konvention trat 2009 in Deutschland in Kraft

In ihren Schlussbemerkungen fordern die Vereinten Nationen von Deutschland, Interessenvertretungen von Personen mit Behinderungen besonders in den Dialog zu involvieren. „Nichts über uns ohne uns“ müsse auch in Deutschland umfassend ernst genommen werden, um echte Inklusion zu erreichen, sagte Miles-Paul.

2001 hatte die UN-Generalversammlung beschlossen, Vorschläge für ein Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Im Jahr 2006 wurde die Konvention in der Generalversammlung angenommen. Drei Jahre später trat sie in Deutschland in Kraft.

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