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Taliban-Angriff in AfghanistanFamilien getrennt und erschossen

Bei dem Angriff starben mindestens 36 Menschen. Ob die Taliban und der „IS“ dabei gemeinsam vorgegangen sind, ist unklar.

Am Tatort nach dem Angriff Foto: reuters

BERLIN taz | Die Vereinten Nationen haben bestätigt, dass Aufständische in der nordafghanischen Provinz Sar-i Pul Anfang August ein Massaker verübt haben. In der Talschaft Mirsa Olang starben einem Bericht zufolge, der am Sonntag in Kabul vorgelegt wurde, binnen dreier Tage mindestens 36 Menschen. Mindestens die Hälfte von ihnen waren Zivilisten: eine Frau, vier Jungen im Teenageralter sowie 13 Männer von über 60 Jahren. Afghanische Behörden sprachen ursprünglich von mehr als 50 Toten und 25 Verschleppten. Die Taliban behaupteten, sie hätten nur gegnerische Kämpfer getötet.

Ein Teil der Getöteten gehört zu den sogenannten Volksaufstandskräften, einer regierungstreuen Miliz. Sie hatten zuvor tagelang Widerstand geleistet, waren dann von ihren Ältesten aber zur Flucht überredet worden. Viele Opfer starben am 5. August, als die Angreifer die Flüchtigen mit ihren Familien stoppten, Männer von Frauen und Kindern trennten und sie dann erschossen. Damit, so die UNO, hätten sich die Opfer hors de combat befunden. Das bezeichnet im humanitären Völkerrecht Angehörige bewaffneter Kräfte, die sich akut nicht am Kampf beteiligen oder in der Gewalt ihrer Feinde befinden.

Für Berichte über Enthauptungen, Entführungen von Frauen und sexuelle Gewalt fand die UNO keine Beweise. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass der Angriff aus einer „konfessionellen oder ethnischen Motivation heraus“ erfolgt sei. Die „ethnische Dimension“ der Morde müsse weiter untersucht werden. Bei den Angreifern handelte es sich um sunnitische Aimaq, die Opfer gehören zur schiitischen Minderheit der Hasara.

Nach dem Massaker waren in Afghanistan Berichte der Behörden heftig diskutiert worden, dass dabei Kämpfer der verfeindeten Taliban und des Islamischen Staates erstmals gemeinsame Sache gemacht hätten. Die UNO kommt dazu aber zu keinem abschließenden Urteil. Ein beteiligter Kommandeur, Kampfname Ghasanfar, habe sich nach lokalen Informationen zum IS bekannt. Nach taz-Informationen hatte er Fühler zu Gleichgesinnten in einer Nachbarprovinz ausgestreckt, sich nach seiner Rückkehr aber wieder den Taliban unterstellt. Auch diese behaupten, er hätte in Mirsa Olang in ihrem Namen gekämpft. Diese Aussage fällt auf sie zurück, denn Gha­san­far steckt hinter den meisten der untersuchten Morde.

Die Taliban bekennen sich zur Tötung der 36 Opfer. Es seien Milizionäre gewesen

Unterdessen eroberten am Montag die Taliban mit Chamab in der Nordprovinz Dschaus­dschan ein weiteres Distriktzentrum und belagern dort drei weitere. In Gomal im Südosten erlitten sie nach 18-tägigen Kämpfen eine schwere Niederlage. Seit Donnerstag wurde in mindestens 14 weiteren Provinzen gekämpft.

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5 Kommentare

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  • Das wird wohl leider die nächsten Jahrzehnte so weitergehen... es ist an der Zeit, Afghanistan irgendwo anders auf der Welt - und sei es im virtuellen Raum! - neu zu gründen!

  • "Damit, so die UNO, hätten sich die Opfer hors de combat befunden."

     

    Die UNO fühlt sich als Schiedsrichter und legt die Regeln fest?

     

    Wäre schön, wenn sich alle ausländischen Kämpfer und Kriegsbefürworter einschließlich der "Vereinten Nationen" ganz aus Afghanistan heraushalten und die Afghanen die afghanischen Angelegenheiten alleine regeln lassen würden. Es gibt kein Recht der UNO zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten Afghanistans. Die UNO kann sich ein solches Recht auch nicht selbst schaffen. Dem steht das Selbstbestimmungsrecht der Afghanen entgegen.

    • @A. Müllermilch:

      Wenn es eine innerafghanische Angelegenheit wäre, könnte man Ihre Haltung als zynisch, aber vertretbar betrachten. Dies ist aber nicht der Fall. Die Taliban werden massiv durch Pakistan unterstützt.

    • @A. Müllermilch:

      "hors de combat" ist ein Begriff aus dem Völkerrecht. Der Artikel beschreibt das zutreffend. Die aufgeblasenen Einmischungsbackung wieder zusammenfallenlassen und das erst mal Nachschlagen. Oder doch wieder nur ein Fall von Hijacken eines traurigen Umstandes für die eigene hochmoralische Agenda?

      • @minato:

        "Völkerrecht"

         

        Archaische Stammeskrieger gegen hochentwickelte Drohnenkrieger.

         

        Die Drohnenkrieger - die nur ohne eigene Gefährdung aus dem Hinterhalt angreifen - sagen den Stammeskriegern: ihr müsst euch beim Kämpfen an unsere Regeln halten.

         

        Für mich -als relativ neutralen Beobachter- sind die Drohnenkrieger Verbrecher während die Stammeskrieger berechtigt für ihre eigene Kultur und Unabhängigkeit kämpfen.