Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung: Schulze pocht auf Menschenrecht

Weltweit sind mindestens 200 Millionen Menschen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. In Deutschland allein sind es 67.000.

Portrait von Svenja Schulze

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze Foto: Ueslei Marcelino/reuters

BERLIN taz | Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM-C) an diesem Montag hat sich Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) für ein Ende dieser Form von Gewalt eingesetzt: „Die Praxis verstößt gegen die universalen Menschenrechte von Frauen und Mädchen und ist meist tief verankert in patriarchalen Machtstrukturen, diskriminierenden sozialen Normen, Traditionen und Geschlechterrollen.“

Weltweit sind mindestens 200 Millionen Menschen von FGM-C betroffen. In Deutschland zählte das Bundesfamilienministerium 2020 etwa 67.000 Betroffene, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Folgen der Genitalverstümmelung, die von Verletzungen der Klitoris-Vorhaut bis zur Entfernung der Klitoris reicht, sind oft psychisch wie körperlich. Dazu gehören Unfruchtbarkeit, chronische Schmerzen beim Wasserlassen oder während der Menstruation.

Laut Schulze würden einzelne Projekte nicht weit genug gehen, das Entwicklungsministerium fördere deshalb unter anderem ein Regionalvorhaben in Ostafrika mit Ak­teu­r:in­nen vor Ort, das seit 2020 mit knapp 6 Millionen Euro unterstützt werde.

„Die Beschneidung weiblicher Genitalien wird oft mit afrikanischen Ländern in Verbindung gebracht – aber diese Praktik lässt sich nicht durch von Ländergrenzen lokalisieren, durch religiöse Zugehörigkeit stigmatisieren oder durch rassistische und koloniale Zuschreibungen externalisieren“, sagt Lourdes Martínez, Vorstandsvorsitzende von DaMigra, dem Dachverband der Migratinnenorganisationen.

DaMigra fordert die Bundesregierung auf, aktiver und konsequenter gegen FGM-C vorzugehen. In Deutschland ist FGM-C seit 2013 strafbar, trotzdem werde es weiterhin praktiziert. Zudem zeigen sich im deutschen Asylverfahren deutliche Mängel in Bezug auf FGM-C, obwohl es ein rechtlich anerkannter Fluchtgrund sei. Der Verband fordert zudem Sensibilisierung bei Behörden.

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