Täterbeschreibung im NSU-Prozess: Klein, sehr schmal und lockig
2001 verübte der NSU einen Anschlag auf einen Kölner Laden. Der Besitzer beschreibt den möglichen Täter. Um einen der Uwes kann es sich nicht handeln.
MÜNCHEN dpa | Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag den Besitzer des Lebensmittelgeschäfts in Köln angehört, dessen Familie im Jahr 2001 Opfer eines Sprengstoffanschlags des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurde. Seine Tochter war dabei schwer verletzt und das Geschäft an der Probsteigasse zerstört worden. Seine Täterbeschreibung unterscheidet sich deutlich vom Aussehen der beiden Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Der Deutsch-Iraner beschrieb, wie in der Vorweihnachtszeit 2000, wenige Wochen vor Explosion der Bombe, ein Mann in sein Geschäft kam, den er vorher nie gesehen hatte. Er sei klein, sehr schmal und lockig gewesen und habe ein „schmales, knochiges Gesicht“ gehabt. „Er hat eine Runde gedreht in meinem Laden und eine Flasche Jack Daniels und eine Tüte Chips in seinen Korb gesteckt“, sagte der Zeuge.
Beim Bezahlen sei dem Mann aufgefallen, dass er sein Portemonnaie vergessen habe. Er habe gesagt, er wolle eben das Geld holen und habe den Korb zurückgelassen. Der Mann sei aber nicht mehr zurückgekommen. Zwei Tage später habe seine Frau den Korb ins Hinterzimmer geräumt, wo die Tochter ihn später fand und die darin versteckte Bombe auslöste.
Zu dem Anschlag hat sich der NSU in seinem Paulchen-Panther-Video bekannt. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat entweder Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt den Einkaufskorb in dem Geschäft abgestellt.
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