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Syrien-Besuche erlaubt

Geflüchtete sollen ein Bild von ihrer Heimat bekommen können

Die Bundesregierung will Geflohenen aus Syrien eine befristete Rückkehr in ihr Heimatland erlauben, ohne dass sie ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Solche Besuche sollten „unter bestimmten strengen Voraussetzungen“ erlaubt werden, wenn sie der „Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr“ nach Syrien dienten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Die CSU, die voraussichtlich im Mai die Führung des Ministeriums übernehmen wird, äußerte allerdings scharfe Kritik.

Mit der Änderung zielt das noch von der SPD geführte Bundesinnenministerin laut Sprecherin darauf ab, Syrerinnen und Syrern eine Entscheidung für eine freiwillige Rückkehr zu ermöglichen. „Dafür müssen sich Menschen aus Syrien ein Bild machen können – zum Beispiel, ob Häuser noch stehen, ob ihre Verwandten noch leben und so weiter.“ Nach geltendem Recht in Deutschland riskieren Geflüchtete ihren Schutzstatus, wenn sie in das Land zurückkehren, aus dem sie wegen Verfolgung geflohen sind.

Die Sprecherin sagte, im Fall von Syrerinnen und Syrern solle nun nach dem Machtwechsel in dem Land eine Ausnahmeregelung gefunden werden: Besuche sollten für vier Wochen oder für zwei mal zwei Wochen ermöglicht werden.

Das Bayerische Innenministerium kündigte in einem Brief an Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Widerstand gegen die Pläne an. Er sei dagegen, „nunmehr letztlich auch Urlaubsreisen unter dem Deckmantel der Erkundungsreisen zu ermöglichen“, schrieb Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) nach Angaben seines Ministeriums an Faeser. (afp)

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