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Supreme Court der USANovelle gegen Rassismus im Gericht

Äußern sich Geschworene während ihrer Beratungen rassistisch, bleibt das nicht länger geheim. Nun können Urteile in einem solchen Fall angefochten werden.

Künftig weniger Rückendeckung für rassistische Geschworene: der Oberste Gerichtshof in Washington Foto: ap

Washington afp | Der Oberste Gerichtshof in den USA hat am Montag ein folgenschweres Urteil gefällt: Wenn sich Geschworene bei der Urteilsfindung als rassistisch erweisen, können künftig im US-Strafrecht Urteile angefochten werden. Damit hob der Supreme Court das lange in den USA als unantastbar geltende Prinzip der Geheimhaltung der Beratungen der Geschworenen teilweise auf.

Rassistisch eingestellte Geschworene verletzten das Recht eines Angeklagten auf eine faire und unparteiische Jury, hieß es in der Entscheidung des Gerichtshofes. Fünf der acht höchsten Richter stimmten für die Novelle.

Die Entscheidung kam zustande, nachdem ein Angeklagter mit spanischem Namen bei einem Verfahren in Denver von einem Geschworenen vorverurteilt wurde.

Die abfälligen Äußerungen des Geschworenen über Mexikaner gaben zwei Mitglieder der Jury an den Anwalt des Angeklagten weiter. Der Verteidiger scheiterte zunächst in der Revision. Im Oktober landete der Fall aber vor dem Supreme Court.

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4 Kommentare

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  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Als ob dies etwas am rassitsich-diktatorischen Charakter der us-amerikanischen Imperialdiktuar ändern würde. Bis heute arbeitet die USA ihren Genozid an den Ureinwohnern nicht auf und unterdrückt diese weiterhin brutal politisch und sozial. Da nützt auch so ein Feigenblatt nichts.

  • In Deutschland schützt das Beratungsgeheimnis kriminelle Richter. Selbst bei offensichtlicher Rechtsbeugung wird niemand verurteilt, da wegen des Beratungsgeheimnisses nicht gesagt werden dürfe, ob der angeklagte Richter nicht vielleicht als einziger gegen die Rechtsbeugung gestimmt hätte. Ganz in einer Tradition, die NS-Richter wegen der "richterlichen Unabhängigkeit" selbst bei schlimmster Rechtsbeugung nicht belangen wollte. Dies wurde nur kurz durchbrochen, als DDR-Richter_innen verurteilt werden sollten.

    Die Frage ist allerdings, ob jede sachfremde Erwägung oder nur rassistische Kommentare entsprechend gerügt werden können. Vorurteile können auch nicht rassistisch und trotzdem nicht weniger schlimm sein.

  • Na - da wird doch hoffentlich

    Thomas Fischer im Recht -

    Mal zu recht noch gekonnt wie inmer -

    Nen Riemen auf die Orgel werfen - &

    Nen Streifen Nachschlag zu unlängst -

    "Beratungsgeheimnis" - öh zeitigen!

    Danke im Voraus!

    Nich das etwa Ratlosigkeit zu besorgen

    Steht?! Nö nich!