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Supreme-Court-Kandidatin Brown JacksonImmer entlang der Parteilinie?

Über Joe Bidens Kandidatin für den Obersten Gerichtshof der USA gibt es ein Patt im Justizausschuss. Im Senatsplenum wird sie wohl durchkommen.

Musste sich alle möglichen Verleumdungen anhören: Kandidatin Ketanji Brown Jackson Foto: ap

New York taz | US-Präsident Joe Bidens Kandidatin für den Obersten Gerichtshof ist seit Montag einen Schritt weiter auf dem Weg zum lebenslangen Richterinnenamt. Diesen Schritt wollten die Re­pu­bli­ka­ne­r:in­nen wohl zumindest so schwer wie möglich machen: Im Justizausschuss kam es zu einem Patt entlang der Parteilinien bei der Abstimmung über die 51-jährige Ketanji Brown Jackson. Die elf De­mo­kra­t:in­nen stimmten mit Ja, die elf Re­pu­bli­ka­ne­r:in­nen wie erwartet mit Nein.

So mussten die De­mo­kra­t:in­nen einen prozeduralen Umweg gehen, um die finale Abstimmung im Senat einzuleiten. Dort gibt es zwar eine Mehrheit für die Richterin – aber diese Hürde im Justizausschuss zeigt erneut, wie umkämpft die Nominierung von Rich­te­r:in­nen für das Oberste Gericht geworden ist. Eine ähnliche Pattsituation hatte es zuletzt vor drei Jahrzehnten im Justizgremium gegeben: Damals ging es um Richter Clarence Thomas, dem seine ehemalige Mitarbeiterin Anita Hill sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatte.

Ketanji Brown Jackson wäre sowohl die erste afroamerikanische Frau am Supreme Court also auch die erste von allen Rich­te­r:in­nen mit Erfahrung als Pflichtverteidigerin. Im Justizausschuss betonten zwar neben den De­mo­kra­t:in­nen auch Re­pu­bli­ka­ne­r:in­nen ihre besonderen Qualifikationen – sie wiederholten am Montag aber die harschen Behauptungen aus den Befragungen der 51-Jährigen, die Richterin sei milde gegenüber Verbrechen, vor allem auch gegenüber Kon­su­men­t:in­nen von Kinderpornografie, und viel zu liberal. Texas' Senator Ted Cruz warnte am Montag, Jackson würde die „extremste und am weitesten linke Richterin sein, die je am Supreme Court gedient hat“.

Tom Cotton, Senator aus Arkansas, behauptete, die Harvard-Absolventin „sympathisiert mehr mit Kriminellen als mit Opfern“. Das Weiße Haus wollte das nicht auf ihr sitzen lassen. Ein Sprecher wies per Tweet darauf hin, dass Jackson auch die Unterstützung von Polizeiverbänden wie dem Fraternal Order of Police habe. Mehrere Familienmitglieder Jacksons haben bei der Polizei gearbeitet.

Doch noch drei republikanische Stimmen für Jackson

Die demokratische Partei hatte also schon vor Wochen die Vorstellung aufgeben müssen, dass ihre hochqualifizierte Richterin parteiübergreifend für das auf Lebenszeit vergebene Amt bestätigt werden könnte. Fürs Durchkommen im Senat reicht es jedoch allemal, denn neben den 50 demokratischen Stimmen wird Jackson noch drei republikanische auf sich vereinigen: Nach der Senatorin Susan Collins aus Maine hatten am Montag Lisa Murkowski aus Alaska und Mitt Romney aus Utah ihre Unterstützung angekündigt.

So gespalten waren die Abstimmungen über die Supreme-Court-Nominierten nicht immer. Der verstorbene konservative Antonin Scalia war 1986 einstimmig mit 98 zu 0 bestätigt worden. Die ebenfalls verstorbene liberale Richterin Ruth Bader Ginsburg hatte im Jahr 1993 nur drei Nein-Stimmen im Senat bekommen. Der liberale Verfassungrichter Stephen Breyer, den Jackson nach seinem Rückzug ersetzen soll, war 1994 mit 87 zu 9 Stimmen ins Amt gekommen.

Richterin Jackson soll nun nach dem Willen des demokratischen Mehrheitsführers im Senat Chuck Schumer bis Ende der Woche bestätigt werden – am Freitag geht der Senat nämlich erst einmal in die Osterpause.

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6 Kommentare

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  • @ENCANTADO

    weil die Republikaner (derzeit) tatsächlich böse sind.

    "An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen".

  • "Im Justizausschuss kam es zu einem Patt entlang der Parteilinien bei der Abstimmung über die 51-jährige Ketanji Brown Jackson. Die elf De­mo­kra­t:in­nen stimmten mit Ja, die elf Re­pu­bli­ka­ne­r:in­nen wie erwartet mit Nein.



    So mussten die De­mo­kra­t:in­nen einen prozeduralen Umweg gehen, um die finale Abstimmung im Senat einzuleiten."

    Versteh ich das richtig? Alle stimmen entsprechend ihrer Partei, aber nur bei den Republikanern ist das böse?



    Was ist das denn für eine Weltsicht?

  • Meines Erachtens liegt die Spaltung bezüglich. Des Scotus auch daran, dass dem Gericht Aufgaben zugedacht sind, die ein Gericht nicht erfüllen kann. Nämlich die Gewissheit über die US-Identität. Erfundene Grundrechte z.B Roe vs. Wade ( ohne Textbasis in US Verfassung) oder Heller vs. DC . (Text (2. Zusatz) komplett aus dem Zusammenhang gerissen, sonst wäre Heller nicht möglich) helfen auch nicht.

    Trotz des Spektakels würde ich die US Auswahl von obersten US Richterinnen und Richter) dem unseren deutlich vorziehen. ( Siehe Nachfolger BvR Paulus der hinter verschlossenen Türen ausgeklüngelt wird, btw. das auch noch zu spät, Ergebnis. Es bleibt beim Status quo)

    • @Gruffy:

      - jedenfalls mal soviel => seit Jahrenden geb ich den ollen Cato - ceterum censeo:

      Für unsere Primadonnen(aus)wahl -



      Sind öffentliche Hearings dringend verfassungsrechtlich geboten.



      (Der derzeitige Präsi - hätte ein solches sicher nicht überstanden & die salvatorische Klausel eines Christian Rath (“ ~ der muß sich einfügen“) halte ich für ausgemachten Kappes!)

  • Was so in den USA als "extrem links" geht... da kann einem schwummrig werden.

    • @tomás zerolo:

      Indeed. Aus dem Skat.

      “Huston/Texas“ (Dirty Harry) - 70er - Austauschstudi - Pastorenelternhaus:



      Referierte über GG - Sozialstaat - Freiburger Schule (Ehmke Hesse Häberle) & Däh “Ob er Kommunist sei?!“



      Ja - da legst di nieder!



      Huston/Texas!;)(( - 🔫 -