Subvention für kaputte Haushaltsgeräte: Reparieren und absetzen
Gut gegen das Wegschmeißen: Das Umweltbundesamt schlägt vor, dass die Instandsetzung von Haushaltsgeräten steuerlich stärker begünstigt wird.
Um Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, stellte das Umweltbundesamt (UBA) – pünktlich zum Auftakt der 8. Europäischen Woche der Abfallvermeidung – eine neue Idee vor. Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts – wenn also beispielsweise der Handwerker die Spülmaschine zur Reparatur mitnimmt – sollen künftig steuerlich abgesetzt werden können. Das ist Teil einer 7-Punkte-Strategie gegen Obsoleszenz, die verkürzte Lebensdauer von Produkten.
Gegen das vorschnelles Kaputtgehen von Produkten schlägt das UBA neben steuerlichen Instrumenten auch ein reparaturfreundliches Produktdesign, verpflichtende Garantieangaben sowie Angaben zu Reparierbarkeit, Reparaturservices und Verfügbarkeit von Ersatzteilen beispielsweise bei Elektronikgeräten vor. „Wir müssen Wege finden, die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern“, sagte UBA-Kreislaufwirtschafts-Expertin Bettina Rechenberg in Berlin.
Derzeit können Zu-Hause-Reparaturen bereits steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dienen – Verschönern reicht nicht. Absetzbar ist auch nur der Anteil der Kosten für den Arbeitseinsatz, also Lohn oder Anfahrt – die Materialkosten nicht.
Konjunktur ankurbeln
Steuermindernd geltend gemacht werden können derzeit 20 Prozent der Kosten – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt seit Anfang 2009. Davor war sie nur halb so hoch. Die damalige Regierung hob sie an, weil sie die Schwarzarbeit bekämpfen und die Konjunktur ankurbeln wollte.
Eine ähnliche Wirkung hätte vielleicht auch der UBA-Plan für die Handwerkerbranche – allerdings wäre er nachteilig für Handel und Produktion der Geräte, die vielfach allerdings nicht mehr in Deutschland stattfindet. Kurze Produktlebensdauern und kurze Nutzung seien eine gravierende Belastung für die Umwelt, sagte Rechenberg. Ein krasses Beispiel ist laut UBA das neue Iphone, bei dem nicht mal mehr die Glasscheibe über dem Display ausgetauscht werden kann.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Wirkung der Russlandsanktionen
Der Rubel rollt abwärts
Rauchverbot in der Europäischen Union
Die EU qualmt weiter
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag