Stuttgarter Gericht fällt Urteil: Familienzuschlag für Homobeamte
Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht verpartnerte Beamte durch ein deutsches Gesetz diskriminiert und wendet EU-Recht an.
FREIBURG taz Homosexuelle Beamte, die in eingetragener Partnerschaft leben, haben Anspruch auf einen Familienzuschlag. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart als erstes Gericht in Süddeutschland. Geklagt hatte ein 53-jähriger Lehrer aus dem Raum Stuttgart. Der Oberstudiendirektor lebt mit seinem Freund seit 2001 in eingetragener Partnerschaft. Anders als verheiratete Beamte erhält er keinen Familienzuschlag. Dies sieht das Bundesbesoldungsgesetz so vor. Bei verheirateten Beamten ohne Kinder beträgt der Familienzuschlag rund 100 Euro im Monat.
Der Lehrer sah sich diskriminiert und klagte. Mit Erfolg. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht stellte fest, dass das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Der Familienzuschlag gehöre zum "Entgelt" für die Arbeit und dabei dürfe nicht nach der sexuellen Orientierung unterschieden werden. Die Richter beriefen sich auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000. Ein verpartnerter Beamter habe die gleichen Unterhaltspflichten gegenüber seinem Partner wie ein Verheirateter, deshalb müsse er vom Staat auch gleich unterstützt werden.
Den Weg zu diesem Urteil hatte 2008 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geebnet. Er hatte festgestellt, dass Vorschriften, die zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft unterscheiden, diskriminierend sind, wenn sich die Paare in einer "vergleichbaren Situation" befinden. In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht im Mai 2008, die Situation verpartnerter und verheirateter Beamter sei nicht vergleichbar, denn in der Ehe würden "typischerweise" Kinder geboren, weshalb ein Partner zu Hause bleibe und dann unterhaltsbedürftig sei.
Diese Argumentation fand das Stuttgarter Gericht aber nicht überzeugend. Schließlich werde der Familienzuschlag bei kinderlosen Ehen nur wegen der auf Dauer angelegten Partnerschaft gezahlt.
In Baden-Württemberg sorgten jüngst zwei Fälle aus Heidelberg für Aufsehen. Der verpartnerte Bürgermeister Wolfgang Erichson (Grüne) klagt ebenso auf Familienzuschlag wie der SPD-Kommunalpolitiker Wolfgang Krauth. Für beide Verfahren ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe zuständig. Gegen das Stuttgarter Urteil kann das Land Baden-Württemberg noch Berufung einlegen. Einen Familienzuschlag für verpartnerte Beamte gewährten entgegen der Gesetzeslage bisher nur die Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein. Einige Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen haben inzwischen ausdrücklich ihre Landesgesetze geändert und zahlen den Familienzuschlag auch an verpartnerte Beamte.
AZ.: 4 K 1604/08
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