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Streit um neues MeldegesetzDatenschützer fordern Änderungen

Die Weitergabe von Meldedaten soll weiter eingeschränkt werden, fordern Datenschützer. Am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber.

BERLIN taz | Wer Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz zuhört, gerät ins Schwärmen: Jedes Meldeamt soll zukünftig seine Bürger um Erlaubnis bitten, bevor es Daten wie Name oder Adresse an Firmen weitergibt. Der Zweck der Datenabfrage muss klar und verständlich sein. Und alles frei von Täuschung.

Hilbrans ist aber kein Träumer, sondern Jurist. Am Dienstagmorgen äußerte er in Berlin zusammen mit Vertretern der Bundesverbraucherzentrale, dem Politnetzwerk Campact und den Datenschützern vom FoeBud starke Kritik am geplanten Meldegesetz der Bundesregierung. Gemeinsam bilden sie das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“.

„Ein solches, zwangsweises Meldewesen ist in Europa einzigartig und verstößt gegen geltendes EU-Recht“, sagte Hilbrans. Laut dem umstrittenen Gesetzesentwurf sollen private Firmen in Zukunft einfach Daten der Bürger beim jeweiligen Meldeamt abfragen können. Es sei denn, der Bürger widerspricht dem ausdrücklich. Diese sogenannte Widerspruchslösung war im Sommer kurzfristig in den Entwurf des Meldegesetzes eingefügt und in 57 Sekunden durch den Bundestag gejagt worden.

Von diesem Parlamentsbeschluss war am Ende sogar die Bundesregierung überrascht. Nun schlagen der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats vor, die Firmen sollen die Einwilligungen der Bürger einsammeln und dem Meldeamt vermitteln. „Das würde die Meldeämter ins Chaos stürzen“, sagte Hilbrans. Auch Susanne Jacoby von Campact zeigt sich über den Vorschlag enttäuscht. Um effektiven Datenschutz zu gewährleisten, müsse der Entwurf die Einwilligung und Zweckbindung der Daten klar regeln, so Jacoby.

Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband geht in seiner Kritik noch weiter. Im Hickhack um den Gesetzesentwurf sieht er eine Verweigerung der Politik. Billen sagte, die Bundesregierung solle sich endlich klar positionieren, auch die FDP als liberale Partei sei hier in der Pflicht. Am kommenden Freitag geht der Gesetzesentwurf voraussichtlich an den Vermittlungsausschuss.

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2 Kommentare

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  • JB
    Jüdische Bevölkerung Dänemarks

    Da in Dänemark nie die jüdische Bevölkerung als solche mit dem Merkmal 'jüdisch' in Ämtern registriert war, konnten die Nazis während der Nazizeit 1941 (Überfall Nazideutschlands auf Dänemark) ; siehe unter anderem in: Maskerne falder" ("Die Masken fallen" ; siehe unter anderem: http://www.npi-news.dk/Rostocknaegterne-60%20aar.htm) die jüdische Bevölkerung nicht in die KZs verbringen; die meisten Jüdinnen und Juden wurden nach Dänemark gerettet; von der einheimischen Bevölkerung und - wichtig - von den Fischern des Öresunds über denselben nach Schweden gebracht.

    DAGEGEN: In Norwegen waren seit Mitte des 19. Jahrhunders die Jüdinnen und Juden, die in Norwegen den Hauptwohnsitz hatten, in Ämtern mit dem Vermerk "Jüdin" / "Jude" registriert und so waren denn auch die Jüdinnen und Juden Norwegens (nach dem Überfall durch Hitlerdeutschland) sofort für die Nazis greifbar und wurden in die KZs verschleppt und dort ermordet.

    Wenn nun in Meldegesetzen Diverses über den Einzelnen / die Einzelne verzeichnet ist, dann leben unter Umständen wieder Menschen, deren persönliche Merkmale in der Gesellschaft nicht en vogue sind, in höchster Gefahr.

  • FC
    Frank Chandler

    Ich wundere mich, dass niemand die Abschaffung des Meldegesetzes fordert. In USA, Frankreich, Grossbritannien, Portugal und weiten Teilen der Welt gibt es soetwas gar nicht.

     

    Das Meldegesetz ist ein Nazi-Gesetz. Die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen zu erteilen, wurde erstmals mit dem Zweiten Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 10. April 1938 (RMBhV. S. 689) ausdrücklich zugelassen.