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Streit um den FeldstraßenbunkerDanke, du bist gefeuert

Die Architekturfirma mit der Idee für den Dachgarten auf dem Bunker in der Feldstraße wurde vom Eigentümer gefeuert.

Schöne neue Bunkerwelt. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

HAMBURG taz | Gerade beschlossen, gibt es wieder Streit um den Dachgarten auf dem Feldstraßenbunker. Diesmal gibt es einen internen Konflikt zwischen der Architekturfirma Interpol und dem Eigentümer Thomas Matzen. Der will nämlich nicht weiter mit den Architekten zusammenarbeiten und hat sie kurzerhand gefeuert – just, nachdem der Bürgerschaft die Baugenehmigung beschlossen hat. Interpol, das die Idee zur Begrünung hatte, will nun klagen.

Der Bunker soll bis 2019 um fünf Stockwerke und 20 Meter vergrößert werden. Darin sollen Sport- und Freizeithalle, 150 Hotelzimmer und ein öffentlicher Park auf 7.600 Quadratmeter Platz finden. Besonders das grüne Dach hat bei aller Kritik von Eventisierung und Geschichtsvergessenheit für öffentliche Zustimmung gesorgt.

Die Kündigung der Architektur-Firma genau jetzt ist für Heike Sudmann (Linke) kein Zufall: „Wenige Tage, nachdem der Haushaltsausschuss die umstrittene Bunkeraufstockung beraten hat, kündigt Matzen. Das stinkt gewaltig“.

Der Mäzen des Projekt verteidigt sich gegen Vorwürfe: Es sei bei so großen Bauprojekten durchaus üblich, dass eine Firma den Entwurf macht und eine andere sich um die Ausführung kümmert. Henry Otterbein, Geschäftsführer von EHP, der Verwaltungsgesellschaft von Matzen Immobilien, sagt: „Die Architekten haben unterschiedliche Spezialisierungen.“

Der Feldstraßenbunker

Der Hochbunker auf dem Heiligengeistfeld ist 1942 von Zwangsarbeitern als Flakbunker errichtet worden. Auf dem Dach standen Geschütze.

Der Investor Thomas Matzen kann das Gebäude bis 2116 pachten.

Für die Aufstockung von 40 auf 60 Meter Höhe will er 25 Millionen Euro investieren.

Interpol widerspricht vehement: „Wir haben die Idee und das architektonische Konzept entwickelt und sind damit zu Thomas Matzen gegangen“, sagt Mathias Müller-Using, Geschäftsführer von Interpol. 2013 hat die Firma das Konzept gerade auch zur konkreten Umsetzung vorgeschlagen.

Zudem bemängeln die Architekten, für längst fertige Arbeiten in der Höhe von einstelligen Millionenbeträgen noch nicht bezahlt worden zu sein: „Wir haben noch erhebliche offene Forderungen.“

Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Investor mit der Kündigung Geld sparen will, nachdem er nun die Baugenehmigung erhalten hat. Danach gefragt, glaubt Müller-Using, dass dies durchaus denkbar sei. Zumal der Investor weiter mit den von Interpol beauftragten Firmen arbeite.

Das Sparen werde aber Grenze haben. Müller-Using sagt: „Matzen kann das Projekt nicht ohne eine Übertragung der Nutzungsrechte durch uns zu Ende bringen.“ Er beruft sich auf Urheberrechte, die immer noch bei Interpol lägen und droht mit einem Rechtsstreit: „Wir werden unsere Rechte einklagen müssen.“

Otterbein ist von Interpol s Reaktion überrascht, gibt sich aber ruhig hinsichtlich eines Prozesses. Auch behauptet er, Interpol sei bereits vollständig bezahlt worden. Es gebe auch kein Problem mit Urheberrechten, da die geistige Schöpfung vollständig umgesetzt werde. Es gebe keinen Zweifel, dass die Kündigung von Interpol die Fortführung des Projektes nicht infrage stelle.

Gerade hat die Stadt den Erbbaurechtsvertrag mit Matzen bis ins Jahr 2116 verlängert. Diese „internen Streitigkeiten“ sind der Stadt allerdings egal: „Was intern passiert, tangiert uns nicht“, sagte die Pressesprecherin des Bezirksamts Mitte. „Der Investor ist frei in der Wahl seiner Projektpartner. Nutzungsrechte spielen im Erbbaurechtsvertrag keine Rolle“, sagt der Sprecher der Finanzbehörde.

Die Linke, die das Projekt kritisiert hatte, fürchtet, dass es trotzdem zum Ende geführt werde. Welche Auswirkung die Kündigung auf den Erbbaurechtsvertrag und auf die Baugenehmigung hat, soll nun eine kleine Anfrage aufklären.

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