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Streit um Coronaregeln an SchulenAusbruch oder Einzelfälle?

Eigentlich sollen in Bremen keine ganzen Klassen mehr in Quarantäne geschickt werden. Doch das Gesundheitsamt handle nicht danach, kritisieren Eltern.

Was folgt aus Testergebnissen? Teststreifen in einem Mäppchen Foto: Peter Kneffel/dpa

Bremen taz | Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern waren in Bremen die Schulen seit Pandemiebeginn fast durchgängig geöffnet. Am 13. September kündigte die Bildungssenatorin außerdem an, dass nur noch nachweislich infizierte Kinder in Quarantäne bleiben müssen. Ein Corona-Ausbruch und die Quarantäne einer ganzen Klasse am Gymnasium Kippenberg stellen dieses Vorhaben nun kurz nach seiner Formulierung auf die Probe.

Thomas Theßeling, ein betroffener Vater, sagt, dass es am vorletzten Montag einen Fall in der Klasse seines Kindes gegeben habe, der 5b am Kippenberg-Gymnasium. Das sei mit einem Test entdeckt, das betroffene Kind nach Hause geschickt worden. Am Tag darauf sei ein weiteres Kind mit einem positiven Testergebnis nach Hause geschickt worden. Ab dem nächsten Tag, also dem 15. September, seien sein Kind und alle Klas­sen­ka­me­ra­d*in­nen in den Distanzunterricht geschickt worden, sagt Theßeling.

In einem Schreiben vom Gesundheitsamt an die Eltern steht, die Kinder würden vom Gesundheitsamt als „Kontaktpersonen der Kategorie I mit einem hohen Risiko“ geführt. Die Anordnung: häusliche Quarantäne für 14 Tage. Der Beschluss der Bildungssenatorin galt zu diesem Zeitpunkt seit zwei Tagen.

Einige Eltern der Kippenberger Fünft­kläss­le­r*in­nen und der ZentralElternBeirat kritisieren dieses Vorgehen und fordern mehr Verlässlichkeit. Für den ZentralElternBeirat steht nicht nur Bildung dem Infektionsschutz gegenüber. In einem am 21. September veröffentlichten Brief an Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) heißt es auch: „Wieder einmal scheinen Kinder-, aber auch Elternrechte völlig in den Hintergrund gedrängt zu werden.“ Der offene Brief sei eine Antwort auf zwei Corona-Ausbrüche in Bremer Schulen. In beiden Fällen wurden nicht nur betroffene Kinder in Quarantäne geschickt, sondern die gesamte Klasse.

Das Gesundheitsamt fährt fast eine Zero-Covid-Strategie

Martin Stoevesandt, ZentralElternBeirat

Alicia Bernhardt, Sprecherin der Gesundheitssenatorin, antwortet auf Anfrage der taz, dass es rechtliche Grundlagen für diese Entscheidungen gebe. „Bei zwei oder mehr Positivfällen in einer Kohorte wird von dem Gesundheitsamt sorgfältig geprüft, ob es sich um einen Ausbruch handelt, bei einem Ausbruch gilt jedoch das Infektionsschutzgesetz“, schreibt sie. Coronafälle in einer Klasse würden als Ausbruch gelten, wenn sie in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen. Das Gesundheitsamt werte die Infektionen dann nicht als zufällige Einzelfälle, sondern als zusammenhängende Ansteckungen. Die beiden Klassen in 14-tägige Quarantäne zu schicken, sei vor diesem rechtlichen Hintergrund gerechtfertigt.

Derzeit seien in Bremen nachweislich 61 Schü­le­r*in­nen infiziert und 474 aufgrund dieser Ausbruchs-Regel in Quarantäne, schreibt Bernhardt. Das betreffe insgesamt 14 Schulen.

„Ich halte das für rechtswidrig“, sagt Martin Stoevesandt vom ZentralElternBeirat. „Beim Staats- und Organisationsrecht gilt es immer, das mildeste Mittel zu finden. Das ist sicherlich nicht das mildeste Mittel.“ Hinter dem Vorgehen des Gesundheitsamts vermutet er einen Konflikt zwischen Gesundheitsbehörde und Bildungsbehörde einerseits und zwischen Gesundheitsamt und Gesundheitsbehörde andererseits. „Das Gesundheitsamt fährt fast eine Zero-Covid-Strategie“, sagt er.

Aus der Bildungsbehörde heißt es auf taz-Anfrage, Senatorin Aulepp setze sich schon lange dafür ein, dass so wenig gesunde Kinder wie möglich in Quarantäne müssen. „Aber die Einzelfallentscheidung liegt beim Gesundheitsamt und das ist auch richtig so.“

Thomas Theßelings Kind ist nun noch bis zum 28. September in Quarantäne. Er und seine Frau sind berufstätig. „Wir müssen jetzt wieder zu Hause bleiben“, sagt er. Bei ihm bleibe vor allem Hilflosigkeit. Und er sagt, sein Kind sei in einer besonderen Situation: „Die Kinder in der Klasse sind gerade auf eine neue Schule gekommen, die sind noch nicht richtig angekommen und jetzt sind sie schon in Quarantäne.“ Er habe kein Verständnis dafür, dass das Gesundheitsamt diese Umstände nicht mitberücksichtigt.

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3 Kommentare

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  • Was ich nicht ganz verstehe: Warum müssen die Eltern (oder ein Elternteil) eines Kindes der 5. Klasse zuhause bleiben wenn dieses Kind nur in Quarantäne und nicht erkrankt ist und obendrein noch am Distanzunterricht teilnimmt?



    Für die Grundschule sehe ich das ein, aber in der 5. Klasse? Da sollte doch ein Kind, sicher wenn das am Gymnasium ist, so selbstständig sein, dass es einige Stunden zuhause alleine zurecht kommt, vor Allem dann, wenn es nicht "nichts" zu tun hat, sondern zumindest Teilweise eine Unterrichtsverpflichtung hat.

    • @Olav van Gerven:

      genau. zumindest stundenweise sollte das kein problem sein

  • Naja, das Gesundheitsamt agiert nach den aktuell geltenden Regeln - steht so in der gültigen Corona-Verordnung. Dass die Bildungssenatorin etwas anderes möchte und auch schon verkündet hat, müsste dann noch in die Regeln überführt werden. Ist alles sehr kompliziert.