Streit um Bestattung eines Nazis: Unruhe in Grabstätte
In Stahnsdorf bei Berlin sorgt ein Nazi noch im Tod für Krawall. Der Holocaustleugner wurde im Grab eines jüdischstämmigen Musikwissenschaftlers beigesetzt.
Ein Geheimtipp ist der Südwestkirchhof in Stahnsdorf am Rand von Berlin schon lange nicht mehr: Das riesige Gelände, das vor gut hundert Jahren von evangelischen Kirchengemeinden in der Hauptstadt erworben und bald zum Promifriedhof wurde (Siemens! Murnau! Langenscheidt!), wurde zu Mauerzeiten wenig genutzt – große Teile des waldigen Geländes wucherten sehr romantisch zu.
Überhaupt nicht romantisch ist, was in den vergangenen Tagen dort passierte: Nazis „hackten“ die Friedhofsordnung, die aus Denkmalschutzgründen den Erhalt historischer Grabsteine vorsieht, selbst wenn das Grab neu belegt wird. Für ihren toten Gesinnungsgenossen, den Holocaustleugner Henry Hafenmayer, erwarben die Rechtsextremen eine Begräbnisstätte, in der vorher die Überreste des 1934 verstorbenen Musikwissenschaftlers Max Friedländer lagen.
Ganz offensichtlich eine gezielte und ekelhafte Provokation der Rechten, die unter anderem vom Informationsdienst „blick nach rechts“ öffentlich gemacht wurde. Und die auch offenbart, dass die protestantische Landeskirche EKBO (also Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) die Situation nicht im Griff hatte.
Der Berliner Antisemitismusbeauftragte Samuel Salzborn erstattete Anzeige wegen Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Volksverhetzung, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einer „Schändung des Andenkens an Max Friedländer“. Landesbischof Christian Stäblein zog derweil alle Register der Zerknirschung – „erschüttert und fassungslos“, „entsetzlicher Fehler“, „Versagen unserer Kirche“ – und betete mit Kippa an Friedländers ehemaligem Grab.
Stäblein will nach eigenem Bekunden „alle rechtlichen Schritte prüfen, die den Vorgang rückgängig machen könnten“. Eine rasche Umbettung läge hier natürlich auf der Hand, die sieht das kirchliche Friedhofsgesetz aber eigentlich nur auf Antrag des Bevollmächtigten des Toten vor, in diesem Fall eines früheren Berliner NPD-Landeschefs.
Entscheidend ist die Frage, wie es sowohl die Friedhofsleitung als auch das Konsistorium der EKBO geschafft haben, den Nazi-Move nicht zu erkennen. Zumal ein erster Versuch, den verblichenen Kameraden in einem zentralen Bereich und in der Nähe von Gräbern jüdischer Toter zu bestatten, offenbar als versuchte Unterwanderung erkannt und abgelehnt worden war.
Dass nach dieser Vorgeschichte die jüdische Herkunft Friedlaenders, der konvertierte und deshalb als Protestant in den Friedhofsunterlagen verzeichnet war, nicht aufgefallen sein soll – kaum zu glauben.
In einem der vielen Interviews, die der Bischof nach dem Vorfall geben musste, betonte er, die religiöse Herkunft Friedländers bleibe trotz seiner Konversion bestehen. Er muss sich dann aber auch fragen lassen, wieso das Grab überhaupt aufgelöst werden konnte. Die jüdische Tradition schließt so etwas aus.
„Wir müssen in Zukunft unsere Kontrollsysteme genau prüfen“, teilt die EKBO mit. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, höchstens noch ein „sehr“ vor dem „genau“.
Denn die Nazis scheinen den Südwestkirchhof ohnehin zu mögen, vielleicht auch wegen seiner „nordischen“ Stabkirche. Die vom Landesbischof unlängst geäußerte Erkenntnis, es habe zwar jeder Mensch Anspruch auf eine Bestattung, nicht jedoch auf die freie Wahl des Friedhofs, ist schon mal ein Anfang.
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