Streit um Beiräte-Beteiligung: Senat blockiert Stadtteilbudgets
Nach dem Beirätegesetz muss es „Stadtteilbudgets“ geben – und das schon seit fünf Jahren. Doch offensichtlich will das die rot-grüne Koalition nicht.
Die Unterbringung der Flüchtlinge ist ein Beispiel – inzwischen gibt es keinerlei Beiräte-Beteiligung mehr, wenn eine neue Notunterkunft aufgemacht werden soll, die Regierung fürchtet heftigen Streit, wenn sie das Thema für Diskussionen öffnet.
Ein eher harmloses Beispiel ist ein Passus des Beirätegesetzes, nach dem diese örtliche Gemeindeebene bei verkehrspolitischen Entscheidungen, die nicht den Durchgangsverkehr betreffen, ein Entscheidungsrecht und einen eigenen Etat haben soll.
Dies ist seit 2010 im Beirätegesetz so verankert, das im Gesetzestext explizit aufgeführte „Beirätebudget“ gibt es aber bis heute nicht. Nicht einmal wenn Radwege erneuert werden sollen, wird der Beirat dazu befragt, welche Strecke in dem Stadtteil am dringendsten wäre.
Klage vorm Verwaltungsgericht
Einer, der seit Jahren vehement dafür streitet, dass die Beiräte ernst genommen werden von der Verwaltung, ist der frühere Viertel-Ortsamtsleiter Hucky Heck, der mittlerweile in Schwachhausen im Beirat sitzt. Auf seine Initiative hat der Beirat nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, mit der der grüne Bausenator verpflichtet werden soll, in seinem Haushaltsentwurf einen Posten „Stadtteilbudget“ für verkehrspolitische Belange der Beiräte einzuplanen. „Nicht zuständig“, war die Reaktion des Ressorts: Für die Beiräte sei das Rathaus zuständig, für den Haushalt das Parlament.
Das Thema „Stadtteilbudget“ war Thema in den Haushaltsberatungen im Jahre 2013 – die Position wurde aber am Ende gestrichen. Die Stadtteilbudgets waren auch Thema in den Koalitionsverhandlungen im Juli 2015 – und wurden abgebügelt, kein Wort steht davon im Koalitionsvertrag.
Obwohl doch die Verpflichtung im Beirätegesetz eindeutig formuliert ist: „Der Beirat entscheidet“ über stadtteilbezogene „verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen“, lautet der Paragraf 10.3. Und dann steht im Paragraf 32: „In den Einzelplänen der Ressorts werden die stadtteilbezogenen Mittel (Stadtteilbudgets) ausgewiesen, über die die Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 entscheiden“.
Keiner traut sich
Wenn der Bausenator das Thema dem Rathaus zuschiebt, dann heißt das im Klartext: Aus seinem Etat gibt er dafür nichts ab, soll doch die Finanzsenatorin etwas für die Beiräte spendieren. Das Finanzressort wartet aber darauf, was das Bauressort als Etatentwurf abliefert.
Das Thema wird wie eine heiße Kartoffel im Kreis der SenatorInnen herumgereicht. Da geht es hinter den Kulissen nicht darum, einen Etat entsprechend der gesetzlichen Lage zur Verfügung zu stellen sondern darum, ob sich jemand traut zu erklären, dass das Gesetz geändert werden soll – um den Anspruch aus der Welt zu schaffen.
Das Gerichtsverfahren soll die Ansprüche der Beiräte vorher festklopfen. Heck: „Wir fordern alle Beiräte Bremens auf, sich unserer Klage anzuschließen.“ Vor der Einreichung der Klage hat er nicht gefragt – er weiß, dass die Kampfeslust der Beiräte gering ist. Zudem haben die Beiräte keinerlei Budget, um ein Gutachten über ihre Rechte in Auftrag zu geben oder einen Anwalt mit einer Klageschrift zu beauftragen.
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