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Streit um Autobahn-GesellschaftSPDler gegen jede Privatisierung

Ein neues Gutachten zeigt: Der Beschluss des Koalitionsauschusses löst die Probleme der geplanten Infrastrukturgesellschaft nicht.

Malte Kreutzfeldt

Aus Berlin

Malte Kreutzfeldt

taz | Der Streit zwischen Union und SPD über die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft ist weiter ungelöst. Weil durch die geplante Übertragung der Autobahnen an eine privatrechtliche Gesellschaft nach Ansicht vieler ExpertInnen der Bundestag entmachtet wird und eine faktische Privatisierung von Teilen des Autobahnnetzes droht, hatten vor allem SPD-Abgeordnete auf Nachbesserungen an den vorliegenden Gesetzentwürfen gedrängt, über die der Bundestag im Mai entscheiden soll.

Eigentlich sollte dieser Streit durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses geschlichtet werden; dieser hatte Ende März erklärt, bestimmte Formen der Privatisierung zu beschränken. Doch diese Ankündigung reicht den KritikerInnen in der SPD nicht aus. Der Abgeordnete Michael Groß hat sie vom Infrastrukturexperten Thorsten Beckers, Professor an der TU Berlin, analysieren lassen.

Dessen Stellungnahme, die der taz vorliegt, fällt eindeutig aus: Es könne festgehalten werden, „dass der Koalitionsausschuss bezüglich keiner einzigen der vier ‚Privatisierungs-Hintertüren‘ den klaren Beschluss gefasst hat, diese im Grundgesetz zu verschließen“, schreibt Beckers.

So sollen Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP), bei denen Privatunternehmen Autobahnen bauen und betreiben, laut Koalitionsausschuss zwar nur „auf der Ebene von Einzelprojekten“ realisiert werden und „im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ausgeschlossen“ sein, wie von den Kritikern gefordert.

Ein grundgesetzlicher Ausschluss jeglicher Privatisierung ist die Voraussetzung für meine Zustimmung

Michael Groß, SPD

Um dies sicher zu erreichen, müsste das Verbot aber im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem sollte der Bundesrat auch bei Einzelprojekten darauf bestehen, dass er diesen zustimmen muss, so Becker. Nur dadurch sei es möglich, eine “‚stückchenweise Autobahnprivatisierung‘ durch eine unkritische, gehäufte Anwendung des ÖPP-Ansatzes bei Einzelprojekten zu unterbinden“.

Weitere Privatisierungsmöglichkeiten durch stille Gesellschafter oder Genussscheine sowie durch eine Privatisierung von Tochtergesellschaften würden durch die bisher angekündigten Pläne ebenfalls nicht sicher verhindert, kritisiert Beckers.

Widerstand aus der SPD

Für den SPD-Abgeordneten Groß steht darum fest, dass er die Pläne ohne weitere Änderungen keinesfalls akzeptieren wird. „Ein grundgesetzlicher Ausschluss jeglicher Privatisierung ist die Voraussetzung für meine Zustimmung“, sagte er der taz.

Auch in den Ländern, die dem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt hatten, wächst die Kritik. So forderte der Landesvorstand der Berliner SPD kürzlich den Bundestag auf, „jede Form der Privatisierung der Autobahnen zu verhindern“. Die Pläne dürften in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden, sagte Vorstandsmitglied Cansel Kiziltepe.

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