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Streit im Weser-Kurier"Irgendwelche Chaoten"

Trotz eines eindeutigen Spruches des Bundesverwaltungsgerichtes lehnt es die Verleger-Familie Hackmack weiterhin ab, ihr Vorstandsmitglied Ulrich Hackmack abzusetzen.

Über den Streit im Pressehaus erfährt man in der dort produzierten Zeitung nichts. Bild: Jean-Philipp Baeck

BREMEN taz | Den ganzen Montag über tagte der Aufsichtsrat der „Mediengruppe“ Weser-Kurier - über das Ergebnis der außerordentlichen Sitzung informierte der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes Weberling in einem kryptischen Fünfzeiler: Der „Widerruf der Bestellung von Herrn Dr. Ulrich Hackmack als Vorstandsmitglied“ sei „nicht gerechtfertigt“. Erstmals bestätigt damit der Weser-Kurier öffentlich den jahrelangen erbitterten Streit in der Spitze der Unternehmensgruppe – ohne allerdings Hintergründe zu erklären. Die Leser des Weser-Kuriers erfuhren gestern, wie gewohnt, kein Wort.

Nach geltendem Recht wäre der Aufsichtsrat verpflichtet gewesen, den Vorstand Hackmack „abzuberufen“, konterten drei Aufsichtsräte, die 50 Prozent der Gesellschafteranteile der Bremer Tageszeitung AG vertreten. Hackmacks Vertragsverlängerung im Jahre 2009 war rechtswidrig – das hatte das Bremer Oberlandesgericht schon 2011 festgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Urteil im September 2012 nun bestätigt. Nur mit der Doppelstimme des Vorsitzenden ergab sich im Aufsichtsrat eine Mehrheit gegen die Abberufung Hackmacks. Die unterlegenen Aufsichtsräte halten diese Entscheidung für rechtswidrig und haben bereits angekündigt, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Juristischer Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Formfehler von 2009. Thema des Streits der Weser-Kurier-Gesellschafter sind jedoch diverse Fragen der Unternehmenspolitik, aber auch die selbstherrliche Art von Hackmacks Unternehmensführung. Der Streit wird inzwischen so erbittert geführt, dass es undenkbar scheint, dass der Medienrechtler Weberling 2014 erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wird. Auch Hackmacks Zeit an der Spitze des Verlages dürfte dann enden. Seine Kritiker im Aufsichtsrat verfügen – anders als 2009 – inzwischen über 50 Prozent der Gesellschafteranteile. Warum die Familie Hackmack angesichts dieser kurzen Perspektive nicht einlenkt und nach einem konstruktiven Kompromiss sucht, lässt sich nur psychologisch erklären.

Wie der Weser-Kurier-Chef tickt, hat Herbert Behrens, Bundestagsabgeordneter der Linken jüngst erlebt. Er hatte dem Verleger im Juli eine Mail geschrieben und ihn ermahnt, mit den ArbeitnehmervertreterInnen einen „Interessenausgleich“ zu suchen: „Ich fordere Sie auf: Stoppen Sie den Kampf gegen die Kolleginnen und Kollegen und kehren sie zurück auf den Weg von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Gepflogenheiten.“ Die Antwort spricht des Weser-Kurier-Vorstands für sich: Normalerweise reagiere er nicht, „wenn mir irgendwelche Chaoten unverschämte Mails schicken“. In diesem Fall gehe er aber davon aus, schreibt Hackmack dem Bundestagsabgeordneten, dass „ein offenbar geistig verwirrter, gleichwohl mit der Telekommunikationstechnik gut vertrauter Mensch ihre Internet-Adresse missbraucht hat, um mir diese E-Mail zu schicken“. Er wolle den Bundestagsabgeordneten darauf hinweisen, so Hackmack weiter, dass „unter dem Namen eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages Schindluder getrieben wird“.

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1 Kommentar

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  • E
    ein_Liberaler

    Geschätzte Tazler, wer zum Recht schreibt, sollte ein Mindestmass an Rechtskenntnissen haben.Um Nachschulung des Herrn Wolschner wird gebeten. Das BundesVERWALTUNGSgericht hat mit zivilrechtlichen Streitigkeiten rein gar nichts zu tun. Und jeder Abiturient, der auch nur ein bisschen drüber nachdenkt, kann da auch drauf kommen. Für alle Nichtjuristen, es gibt eine große Weiche im Recht.

     

    1. Das Privatrecht

    2. Das öffentliche Recht

     

    Im Privatrecht gilt Vertragsfreiheit und dem Grunde nach sind beide Vertragspartner auf gleicher Augen-höhe.Auch der Staat handelt privatrechtlich, wenn er z.B. Bleistifte kauft. Der dazu aufgestellte Jahreshaushalt ist allerdings öffentlich-rechtlich.

    Das öffentliche Recht umfasst die Organisation des Staates und die Rechte und Pflichten des Bürgers

    Da sind Sie dann gerade nicht auf gleicher Augen- höhe, sondern, z.B. beim Bauantrag oder beim Strafrichter in einem Über-Unter-Ordnungsverhältnis.

     

    Da das Strafrecht so einschneidend in die Rechte des Bürgers eingreift, ist es noch einmal aus dem Bereich des öffentlichen Rechts herausgehoben als sozusagen "3.Säule".

     

    Der Streit beim Weser-Kurier hat doch mit Verwal-tungsrecht denkbar wenig zu tun, oder? Es handelt sich doch nicht um eine Zeitung des Senators für Bildung, sondern um ein Privatblatt. Also Rechtszug wegen der Streitwerte Landgericht - Oberlandes-gericht - Bundesgerichtshof .

     

    http://www.youtube.com/watch?v=Qmz6qamDRGs führt zum Bericht von Buten un Binnen.

     

    Hackmack, Hackmack, da war doch noch was ?! Richtig, ein Gregor Hackmack macht bei dem Internet-Projekt Abgeordneten-Watch mit. Mal schauen, ob der dann später auch ein Stück vom Weser-Kurier erbt, oder "nur" ein Namensvetter ist.