Streit beigelegt: Koalition reformiert Erbschaftsteuer
Firmenerben werden von der Steuer auch künftig weitgehend befreit, wenn sie die Firma fortführen und Jobs erhalten. Doch es gibt strengere Vorgaben.
Danach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben wie vom Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert.
Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Den Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene „ausgewogene Lösung“ Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker.
Dazu wird den Angaben zufolge der vor einem Jahr im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten noch einmal geändert. Unter anderem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen.
Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.
Nach der Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt wird ein Gesetzbeschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli. Die obersten Richter hatten bis Ende Juni ein Neuregelung gefordert.
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