Streit bei den Grünen: Minister verteidigen Gorleben-Pläne
Nach massiver Kritik aus Niedersachsen bleiben die Süd-Grünen hart: Gorleben soll Teil des neuen Endlager-Verfahrens bleiben. Man wolle aber die "Befindlichkeiten ernst nehmen".
BERLIN taz | Im Streit der Grünen über die Rolle des Salzstocks Gorleben in den Endlagergesprächen von Bund und Ländern sind die Fronten verhärtet: Trotz der scharfen Kritik der niedersächsischen Grünen-Spitze bleibt Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller bei seiner Haltung: "Wir können Gorleben zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen", sagte er der taz. "Wenn wir nicht alle grundsätzlich möglichen Standorte in das Verfahren einbeziehen, hat der neue Suchprozess keine Legitimation."
Der niedersächsische Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel und die aus der Region Gorleben stammende EU-Abgeordnete Rebecca Harms hatten zuvor in einer E-Mail kritisert, dass die Grünen-Landesvertreter bei den Verhandlungen mit dem Bund nicht darauf bestanden haben, Gorleben im neuen Suchverfahren von vorneherein auszuschließen. Angesichts der bekannten geologischen Mängel sei dies Vorgehen "unseriös"; zudem bemängelten sie fehlende Transparenz und unzureichende Einbindung von Kritikern.
Dass seine Parteifreunde aus Niedersachsen beim Thema Gorleben eine "ganz andere Betroffenheit" hätten, könne er verstehen, sagte Untersteller. Er werde diese "Befindlichkeiten ernst nehmen" und plane auch einen Besuch in Gorleben, sagte er. Auch wenn er dafür sei, Gorleben zunächst im Verfahren zu lassen, gehe er zudem nicht davon aus, dass es am Ende "der beste Standort" sein werde.
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke, die die Verhandlungen mit dem Bund für die rot-grün regierten Länder koordiniert, bestritt eine Spaltung der Partei in der Gorleben-Frage. Es gebe bei den Grünen einen Konsens für "ein ergebnisoffenes, bundesweit vergleichendes Endlagersuchverfahren", sagte sie der taz. Wie die Niedersachsen sei sie der Meinung, dass der Standort Gorleben wegen seiner geologischen Defizite ungeeignet sei. Allerdings müsse der nötige Schlussstrich in einem rechtssicheren Verfahren erfolgen, also aufgrund einer offensichtlichen Nichterfüllung von festgelegten Kriterien.
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