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Strauss-Kahn geht in die GegenoffensiveKlage und Gegenklage

Erst sie, nun er: Der Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn verlangt wegen Verleumdung Schadenersatz von dem Zimmermädchen, das im sexuelle Nötigung vorwirft. Er hat Klage eingereicht.

Bei der Wahl des französischen Präsidenten war Strauss-Kahn nur ein Wähler wie jeder andere auch – einst galt er selbst als Aspirant für das Amt. Bild: dapd

NEW YORK afp | Angesichts des bevorstehenden Zivilprozesses in den USA geht Dominique Strauss-Kahn in die Gegenoffensive: Wegen Verleumdung fordert der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds umgerechnet 780.000 Euro Schadenersatz von dem Zimmermädchen, das ihm vorwirft, sie vor einem Jahr in einem New Yorker Luxushotel zum Oralsex gezwungen zu haben. Dies geht aus der Gegenklage hervor, aus der die New York Post am Dienstag zitierte.

In der am Montag beim Obersten Gericht in der Bronx eingereichten Klage beschuldigen Strauss-Kahns Anwälte die 33-jährige Hotelangestellte Nafissatou Diallo, die Strafverfolgungsbehörden „wissentlich und absichtlich“ belogen zu haben.

Die „infamen und mutwilligen falschen Vorwürfe“ hätten Strauss-Kahns Ansehen untergraben und „andere beruflichen Chancen“ beschädigt. Die Anwälte werfen Diallo weiterhin vor, Strauss-Kahns „fälschliche Inhaftierung“ und seinen „emotionalen Stress“ bewusst in Kauf genommen zu haben.

Der damalige IWF-Chef war Mitte Mai 2011 am New Yorker Flughafen JFK festgenommen und wegen versuchter Vergewaltigung und erzwungenem Oralsex angeklagt worden. Im Zuge der Affäre musste der einstige Hoffnungsträger der französischen Sozialisten von der IWF-Spitze weichen und seine Ambitionen auf das Präsidentenamt in seiner Heimat begraben.

Ende August stellte die US-Justiz die Strafverfolgung wegen Zweifeln an Diallos Glaubwürdigkeit ein, das Zivilverfahren blieb davon aber unberührt.

Vor zwei Wochen gab ein New Yorker Gericht grünes Licht für einen Zivilprozess gegen den 63-Jährigen. Strauss-Kahns Anwälte verdächtigen Diallo, es nur auf die finanzielle Entschädigung abgesehen zu haben; wieviel sie fordert, ist bislang nicht bekannt.

Verfahren in Frankreich

Ein sexueller Kontakt mit dem Zimmermädchen gilt als erwiesen. Strauss-Kahn sprach jedoch von einvernehmlichem Sex. Strauss-Kahn ist auch ins Visier der französischen Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille wirft ihm „organisierte Zuhälterei“ vor und eröffnete Ende März ein Ermittlungsverfahren.

Dabei geht es um Sex-Partys, an denen Strauss-Kahn in Paris, Brüssel und Washington teilnahm. Er selbst gibt an, nicht gewusst zu haben, dass die Teilnehmerinnen Prostituierte waren.

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