■ Strafverfahren: Was lange währt ...
Koblenz (dpa) – Die „überlange“ Dauer eines Strafverfahrens führt nicht zwangsläufig zu dessen Einstellung. Diese Entscheidung traf das Koblenzer Oberlandesgericht in einem Beschluß. Es sei nur dann unzulässig, das Verfahren fortzuführen, „wenn das Recht auf alsbaldige und schnelle Verhandlung in unerträglicher Weise verletzt ist“.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen