■ Strafverfahren: Was lange währt ...
Koblenz (dpa) – Die „überlange“ Dauer eines Strafverfahrens führt nicht zwangsläufig zu dessen Einstellung. Diese Entscheidung traf das Koblenzer Oberlandesgericht in einem Beschluß. Es sei nur dann unzulässig, das Verfahren fortzuführen, „wenn das Recht auf alsbaldige und schnelle Verhandlung in unerträglicher Weise verletzt ist“.
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