Strafe für Möllemann-Spende: Partei der Besserverdiener wird arm
Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden des ehemaligen NRW-Vorsitzenden Möllemann 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen. Das ist mehr, als die Partei erwartet hat.
BERLIN tazAuf die Freidemokraten kommt mitten im Bundestagswahlkampf eine riesige finanzielle Last zu. Insgesamt mehr als 4,3 Millionen Euro muss die Partei an die Verwaltung des Bundestages zahlen. Dazu hat Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) die FDP am Donnerstag verpflichtet. Das ist die zweithöchste je von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung.
Hintergrund ist der Skandal um illegale Parteispenden in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002. In dieser Zeit übergab Jürgen Möllemann, damals FDP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen, laut Bundestag "Bargeld in beträchtlicher Höhe" persönlich an den damaligen Landesschatzmeister seiner Partei. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt und verbucht. So verschleierte Möllemann die wahre Herkunft des Geldes.
Sieben Jahre nach Bekanntwerden des Skandals steht nun das Strafmaß fest. Über dessen Höhe zeigte sich FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms überrascht: "Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP höher als bisher veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet." Bereits Ende 2002 hinterlegte die FDP vorsorglich 873.000 Euro bei der Bundestagsverwaltung. Diese Summe reicht nun bei weitem nicht aus. Laut Bundestag entsprechen die 4,3 Millionen Euro Strafzahlung dem Dreifachen der illegal angenommenen Parteispenden.
Solms wundert sich darüber, dass der Bundestagspräsident "fünf Jahre nach Vorlage aller Fakten und drei Monate vor der Bundestagswahl" die Verstöße gegen das Parteiengesetz ahnde. "Nicht nur in einem Wahljahr, sondern generell kommt dem Grundsatz der Chancengleichheit zentrale Bedeutung zu."
Solms will nun gemeinsam mit dem betroffenen NRW-Landesverband "sorgfältig prüfen", ob er gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen will. Die nordrhein-westfälischen Mitglieder müssen für die Strafzahlungen in Millionenhöhe aufkommen.
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