Strafe wegen Spendenaffäre der FDP: Möllemanns Erbe

Erneut müssen die Liberalen eine Millionenstrafe zahlen. Es geht noch immer um rechtswidrig angenommene Spenden in den Jahren vor Möllemanns Tod.

Neoklassizistische Fassade mit der Aufschrift „Bundesverwaltungsgericht“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet der FDP keine Freude Foto: dpa

Leipzig/Düsseldorf dpa | Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.

Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch. Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen.

In der Verhandlung am Mittwoch ging es noch um die Frage, ob die FDP Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch nur 1999 der Fall gewesen. Über die in den beiden anderen Jahren angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre Selbstanzeige erstattet hatte. „Die Anzeige der Partei kann in einem solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen“, teilte das Gericht mit.

Jürgen Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Die Herkunft wurde jedoch über Stückelungen und Strohmänner verschleiert.

(Az.: BVerwG 6 C 5.15)

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