Stimmung vor S21-Abstimmung: Optimistische Bahnhofsgegner
Die Stuttgart-21-Gegner verbreiten Zuversicht, trotz mauer Umfragewerte. Derweil hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Abstimmung abgeleht.
STUTTGART taz | Trotz zuletzt schlechter Umfragewerte blicken die Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 optimistisch auf die Volksabstimmung am Sonntag. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sich am Dienstag zuversichtlich.
"Ich bin optimistisch, dass die Beteiligung so hoch ist, dass auch das Quorum gewuppt wird", sagte er. Am Montagabend hatten sich bereits mehrere tausend S-21-Gegner bei der 100. Montagsdemonstration in Stuttgart auf den Endspurt eingeschworen.
Am Sonntag dürfen 7,6 Millionen Baden-Württemberger abstimmen, ob das Land aus der Finanzierung des Projekts aussteigen soll, bei dem der bisherige Kopfbahnhof in einen Tiefbahnhof verwandelt werden soll. Die S-21-Gegner befürworten einen oberirdischen Um- und Ausbau.
Brigitte Dahlbender, Sprecherin des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, warf der Deutschen Bahn bei der Kundgebung vor, "Horrorausstiegskosten" von 1,5 Milliarden Euro zu verbreiten. Dabei seien die verschwiegenen Mehrkosten des Umbaus ein "Betrug am Bürger".
"Wir bleiben oben"
Nach Veranstalterangaben waren gut 11.000 Demonstranten gekommen, um für den Ausstieg zu mobilisieren. Die Polizei sprach von rund 5.000 Teilnehmern. "Wir schaffen die Volksabstimmung", so Dahlbender. "Wir werden gewinnen - mit dem einen Ergebnis: Wir bleiben oben."
Dabei sah die letzte Meinungsumfrage die S-21-Befürworter mit 55 Prozent vorn. Zudem müssten die Gegner das hohe Zustimmungsquorum von 33 Prozent erreichen. Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten für den Ausstieg stimmen müsste. "Vor einem halben Jahr hätte auch niemand gedacht, dass Winfried Kretschmann tatsächlich zum Ministerpräsidenten gewählt wird", sagte ein Demonstrant.
Unterdessen hat das Landgericht Stuttgart mit einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung eines Werbefilms gegen Stuttgart 21 untersagt. S-21-Gegner hatten einen Kino- und Internetspot des Arbeitgeberverbandes übernommen und um einen Schlusskommentar des Schauspielers Walter Sittler ergänzt. Darin sah der Arbeitgeberverband das Urheberrecht verletzt. S-21-Gegner sprechen dagegen von einer "Zensur-Kampagne".
Das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Volksabstimmung zu S-21 verworfen. Die Verfassungsbeschwerde sei "unzulässig", teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
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