Stillen besser als Fleischpüree: Hipp verzichtet auf irritierende Werbung
Der Hersteller wird auf Druck der Bremer Verbraucherzentrale nicht mehr behaupten, Babys brauchten Fleisch. Ernährungsstudien belegen, dass sechs Monate Stillen besser ist als Babynahrung.
BREMEN taz Der Babynahrungskonzern Hipp wird nicht mehr behaupten, "das intensive Wachstum des Babys fordert nach dem vierten Monat die Erweiterung des Speiseplans um Fleisch-/Gemüsemahlzeiten, den Menüs". Mit diesem Satz hatte der Konzern Produkte wie sein püriertes "Bio-Putenfleisch" beworben, zum Ärger der Bremer Verbraucherzentrale. Die wollte das Unternehmen gerade auf Unterlassung verklagen, da gab der Konzern nach und übermittelte per Fax von selbst eine entsprechende Erklärung.
Mit seiner Werbung stand Hipp im Widerspruch zu allem, was einschlägige Institutionen empfehlen. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung über das Bundesinstitut für Risikoforschung, die Nationale Stillkommission bis hin zur Weltgesundheitsorganisation: Alle sind sich einig, dass eine Mindest-Stilldauer von sechs Monaten die beste Voraussetzung für eine optimale Nährstoffversorgung und die Vermeidung von Allergien, der Glutenunverträglichkeit Zöliakie und Diabetes darstellt.
Regina Aschmann von der Bremer Verbraucherzentrale - mit ihrem 800.000-Euro-Etat ist sie die mit Abstand kleinste der Republik - stößt sich vor allem an der Formulierung "fordert" in der Hipp-Werbung. Damit werde gerade jungen, unerfahrenen Eltern suggeriert, dass sie ihren Kindern andernfalls die für eine optimale Entwicklung erforderliche Ernährung vorenthielten.
Hipp gilt wegen seiner konsequenten Verwendung von biologisch produzierten Rohstoffen bislang als qualitativ zuverlässiger Anbieter. Allerdings musste die Baden-Württembergische Verbraucherzentrale bereits vergangenes Jahr eine Abmahnung gegen die zu Hipp gehörende Marke Bebivita durchsetzen: Der Niedrigpreis-Anbieter hatte seine "Menüs" für vier Monate alte Babys mit ähnlich irreführenden Slogans beworben. Hipp versicherte am Donnerstag auf Anfrage, dass nie die Absicht bestand, "das Stillen zu diskriminieren". Zudem sei "die beanstandete Aussage" sofort auf der Homepage geändert worden.
In der Tat ist dort mittlerweile ein modifizierter Werbe-Slogan zu finden: Die "feinstpürierten Hipp-Fleischzubereitungen" seien "nach dem vierten Monat ideal zur Ergänzung von Gemüse und Beilagen für eine komplette Mahlzeit". Das suggeriert ebenfalls eine gewisse Notwendigkeit - wer will seinem Kind schon eine "komplette" Mahlzeit vorenthalten -, ist aber nach Einschätzung der Bremer Verbraucherzentrale juristisch nicht zu beanstanden.
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