Steuerstreit mit US-Konzern: Apple muss keine Steuern nachzahlen

Die EU-Kommission hatte von dem Tech-Konzern eine milliardenschwere Nachzahlung an Irland gefordert. Das EU-Gericht hat die Forderung nun zurückgewiesen.

Kunden warten vor dem Apple-Laden in München

Apple erzielt im Steuerstreit mit der EU-Kommission einen wichtigen Teilerfolg Foto: Peter Kneffel/dpa

LUXEMBURG afp | Der US-Technologiekonzern Apple hat im Streit mit der EU-Kommission um eine milliardenschwere Steuernachzahlung einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen. Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple für seine Tochterfirmen in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied das Gericht am Mittwoch. (Az. T-778/16 und T-892/16)

Der EuG musste die Forderung der Kommission prüfen, dass Irland von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern solle. Gegen diesen Beschluss klagten der Konzern wie auch Irland. Sowohl die irische Regierung als auch Apple begrüßten daher die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.

Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmäßige Steuervergünstigungen handelte. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht. Apple hinterlegte bereits im Jahr 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück.

Endgültig entschieden ist der Streit indes noch nicht: Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

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