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Steuerfahndung nach Airbnb-VermieternJetzt kommt der SteuAirbnbscheid

Steuerfahnder werten die Daten von 10.000 Berliner Anbietern von Airbnb-Ferienwohnungen aus. Die Gesetzeslage wird angepasst.

Die Protestgruppe „Anonyme Anwohnende“ protestieren gegen das Geschäftsmodell von Airbnb Foto: Florian Boillot

Berlin taz | Zwei Sachen galten für Vermieter*innen von Ferienwohnungen über die Plattform Airbnb als sicher: Die Nachfrage von Tourist*innen aus aller Welt ist ungebrochen – und die eigenen Daten sind auf den Servern des Konzerns in Irland vor deutschen Behörden sicher. Die erste Gewissheit hat sich mit der anhaltenden Coronakrise in Luft aufgelöst – und die zweite mit einem Urteil eines irischen Gerichts zugunsten der Hamburger Steuerfahndung Anfang September.

Gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden hatte diese in einem mehrjährigen Verfahren die Herausgabe der Vermieterdaten der Jahre 2012 bis 2014 erstritten. Darunter befinden sich laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) etwa 10.000 Berliner Ferienwohnungsanbieter*innen mit Namen, Anschriften und Vermietungsumsätzen, allesamt mit Einnahmen im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Die Finanzamtsabteilung für Strafsachen und Steuerfahndung hat die Ermittlungen aufgenommen und will etwaige Steuersünder durch den Abgleich mit den abgegebenen Steuererklärungen überführen. Einnahmen aus der Wohnungsvermietung über einem Freibetrag von 520 Euro im Jahr müssen grundsätzlich versteuert werden, sofern das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag – für Singles sind das 9.408 Euro – liegt. Bei Verstößen drohen neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Ohne Strafe kann nur davonkommen, wer sich selber anzeigt.

Sebastian Schlüsselburg, Sprecher der Linksfraktion für Rechtspolitik und Datenschutz, wollte nun in einer Kleinen Anfrage – deren Antwort der taz exklusiv vorliegt – wissen, wie viele Selbstanzeigen bereits eingegangen sind. Das überraschende Ergebnis: keine. „Ich wundere mich über die Gelassenheit der Airbnb-Vermieter. Die Überprüfungen durch die Steuerfahndung laufen auf Hochtouren“, so Schlüsselburg. Ohne Selbstanzeige drohen Steuersündern „empfindliche Strafen“. Bei gravierenden Fällen könnten sofort strafrechtliche Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

Airbnb-Steuersünder

Bei vergleichbaren Fällen, in denen öffentlich bekannt wurde, dass Behörden an bislang geheime Daten gelangt sind, etwa beim Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz oder bei Recherchen zu den Panama Papers, hatte es stets eine Vielzahl von Selbstanzeigen gegeben. In den Jahren 2017 und 2018 etwa hatten sich 130 Berliner*innen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein selbst angezeigt.

Schlüsselburg ist sich sicher, dass auch viele Airbnb-Vermieter*innen ihre Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert haben, etwa weil sie „sich darauf verlassen haben, dass die Daten in Irland sicher sind“. Finanzstaatssekretär Fréderic Verrycken hatte Anfang September im Abgeordnetenhaus ebenfalls gesagt, er gehe davon aus, „den einen oder anderen Steuersünder dadurch identifizieren zu können“.

Auch wer in den Jahren nach 2014 seine Wohnung über Airbnb vermietete und dabei den Staat um Steuern betrog, ist nicht auf der sicheren Seite. Inzwischen versucht Hamburg auch für die zurückliegenden Jahre die Daten von dem Konzern zu erlangen.

Steuergeheimnis statt Verfolgung von Zweckentfremdung

Die Bezirke, die mittels des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes die Vermietung von Ferienwohnungen regulieren, dürfen indes nicht auf die Steuerdaten zugreifen, etwa um illegal vermietete Wohnungen ausfindig zu machen. Die Senatsverwaltung für Finanzen schreibt in der Antwort auf Schlüsselburg, dass diese Daten dem Steuergeheimnis unterliegen; eine Wiedergabe sei nur zulässig, wenn dies „ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist“.

Schlüsselburg kündigte gegenüber der taz an, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur notwendigen Änderung der Abgabenordnung anzustoßen: „Wir müssen endlich die unsichtbaren illegalen Ver­mietungen sanktionieren.“ Dies sei mit den erlangten Steuerdaten „einfacher als bisher möglich“.

In Berlin brauchen Ver­mie­te­r*innen von Ferienwohnungen eine Registriernummer, sofern sie kein Gewerbe vermieten. Das führt dazu, dass sich bei Airbnb Anzeigen mit und ohne Registriernummern finden, ohne dass daraus hervorgeht, ob Anzeigen ohne Nummer keine benötigen oder gegen das Gesetz verstoßen. Von den etwa 20.000 Ferienwohnungen in der Stadt, die es zumindest vor Corona gab, hatte aber nur ein Bruchteil die offizielle Registrierung durchlaufen.

Der neue Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) hatte angekündigt, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten und künftig eine Registriernummerpflicht für alle Anbieter einzuführen. Auf Anfrage der taz bestätigt nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass die Novellierung bezüglich einer „generellen Registrierpflicht“ bereits fertiggestellt sei. Demnächst werde sich der Senat damit beschäftigen – noch vor Jahresende soll das Gesetz ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

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4 Kommentare

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  • RS
    Ria Sauter

    Wie ist das eigentlich bei einer Vermietung über eine andere Agentur?Im Nachbarhaus wird eine Wohnung auf Booking.com angeboten und ist laufend besetzt.



    Und dies in einer Stadt, in der es schwer ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden.



    Es sind drei Häuser, in denen einige Wohnungen von Mietern bewohnt werden, die anderen von den Eigentümern.



    Dei Häuser sind durch die Tiefgarage und die Waschräume miteinander verbunden.



    Es handelt sich nicht um eine Ferienanlage.



    Uns allen ist es höchst unangehm, völlig fremde Menschen in allen Häusern herumlaufen zu sehen.

    • @Ria Sauter:

      kleiner tip an das zuständige bezirksamt sollte reichen.

  • "Von den etwa 20.000 Ferienwohnungen in der Stadt, die es zumindest vor Corona gab, hatte aber nur ein Bruchteil die offizielle Registrierung durchlaufen."

    Soviel zum Thema "wir müssen mehr bauen, um die Wohnungsnot in den Großstädten zu lindern".

    Nö. Wir müssen erst mal die Zweckentfremdung unterbinden - verdeckter Leerstand und illegale Ferienwohnungen. Dann werden wir vermutlich feststellen, dass sich der Neubaubedarf wie durch Zauberhand gegen Null begibt.

    • @Ajuga:

      nicht zu früh freuen ein großteil davon ist mehr oder wenieger trotzdem legal 1 oder 2 personen haushalte die das ‘kinderzimmer’ vermieten um bisl geld reinzubekommen aus steuersicht ist es etwas anderes wenn die einnahmen daraus nicht deklariert werden. evtl sogar transferleistungen in anspruch genommen werden.......