Steinmeier und seine SPD-Mitgliedschaft: In himmlischer Ruh
Bundespräsident Steinmeier lasse seine SPD-Mitgliedschaft ruhen, heißt es offiziell. Doch den Ruhemodus gibt es im Parteistatut der SPD gar nicht.
Das Wort „ruhen“ hat einen positiven Klang. Gestresste freuen sich aufs Ausruhen, Kita-ErzieherInnen mögen ruhige Kinder – und ein Bundespräsident lässt seine Parteimitgliedschaft ruhen. Das klingt staatsmännisch: Einerseits hält er vornehm Distanz zur Parteipolitik, andererseits tritt er nicht sang- und klanglos einfach aus einer Partei aus. Und es hört sich souverän an, so wie ein erfahrener Koch das Fleisch erst einmal – ja, genau – ruhen lässt, anstatt es hektisch zu bearbeiten.
Das Problem ist nur: Man kann eine Parteimitgliedschaft gar nicht ruhen lassen. Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen SPD-Chef Martin Schulz eine öffentliche Klatsche dafür gab, dass mit ihm keine Große Koalition zu machen war, bekam er quer durch die Medien Lob: Steinmeier, ein überparteilicher Bundespräsident, der sich von seiner Partei frei gemacht hat und dies durch das Ruhen der Mitgliedschaft beweist.
Allerdings kennt das Parteistatut der SPD kein freiwilliges „Ruhen“ einer Parteimitgliedschaft – wie auch nicht die Statuten von CDU und FDP. Die drei Parteien haben alle Bundespräsidenten seit 1949 gestellt, nur Joachim Gauck war parteilos. Man gibt seine Parteimitgliedschaft entweder durch Austritt, Ausschluss oder Tod ab. Die SPD kennt als Form der Ordnungsmaßnahme das zeitweilige Ruhen „einzelner oder aller Rechte“ aus der Parteimitgliedschaft. Prominentes Beispiel ist Sebastian Edathy, dessen Rechte wegen des Besitzes von Kinderpornografie derzeit noch ruhen. Die CDU ist mehr finanziell orientiert: Hier können die Rechte ruhen, wenn das Mitglied „länger als sechs Monate mit seinen Beitragszahlungen schuldhaft im Verzug ist“.
Die taz-Anfrage nach dem Parteistatus von Steinmeier beantwortet die SPD schmallippig: „Mit Blick auf das herausgehobene Amt des Bundespräsidenten wurde das Ruhen der SPD-Mitgliedschaft von Frank-Walter Steinmeier als Ausnahmefall ermöglicht“, sagt ein Sprecher. Das Bundespräsidialamt erklärt, dass sich Steinmeier mit dem Ruhen an eine „präsidiale Praxis“ der ehemaligen Bundespräsidenten hält. „In der Praxis heißt dies vor allem, dass er weder an Veranstaltungen der ehemaligen oder überhaupt einer Partei oder deren Untergliederungen teilnimmt noch einen Mitgliedsbeitrag an eine Partei entrichtet“, sagt Steinmeiers Sprecherin.
„Das klingt eben blöd“
Aber wie geht das „Ruhen“ in einer Partei wie der SPD, in das Statut und Regeln eine große Rolle spielen? Horcht man in die Tiefen des brandenburgischen Landesverbands – wo Steinmeier registriert ist – hinein, hört man von einem, der nahe dran ist, die Vermutung, dass Steinmeier faktisch ausgetreten ist – oder sich hat austreten lassen. Schon praktisch geht es nicht anders, wenn man keine Beiträge mehr zahlt. „Wenn ein Bundespräsident aber aus seiner Partei offiziell austritt, klingt das eben blöd“, heißt es. Namentlich zitieren darf man die Quelle nicht, so wie überhaupt alle Vertreter der Parteien, mit denen man redet, peinlich genau zwischen offizieller Sprachregelung und Realität hinter den Kulissen trennen.
Alexander Thiele, Staatsrechtler an der Universität Göttingen, hält die Verbiegungen mit der ruhenden Mitgliedschaft für überflüssig. „Man kann die Frage, ob ein Bundespräsident parteipolitisch Distanz hält, kaum am formalen Kriterium einer Parteimitgliedschaft festmachen. Es hängt vom konkreten Handeln der Person ab“, sagt er. Alexander Thieles Urteil ist eindeutig: „Hinter der Auffassung, dass ein Bundespräsident seine Mitgliedschaft in einer Partei ruhen lassen soll, steckt die verfehlte Erwartung eines apolitischen Präsidenten. Ein Bundespräsident kann nicht neutral sein, allein schon aufgrund des Wahlverfahrens: In der Bundesversammlung sitzen schließlich die Vertreter der Parteien.“
Auffallend ist, dass SPD wie Bundespräsidialamt auf historische Vorbilder verweisen. Alle anderen Bundespräsidenten hätten das auch so gemacht, heißt es. Diese Deutung ist nachweislich falsch. Bundespräsident Christian Wulff ist seinerzeit ohne Wenn und Aber aus der CDU ausgetreten. Der taz schreibt er auf Anfrage: „Nach meiner Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 wollte ich die Mitgliedschaft ruhen lassen, habe aber festgestellt, dass es diese Möglichkeit satzungsgemäß nicht gibt. Deshalb bin ich ausgetreten und nach meiner Zeit als Bundespräsident wieder eingetreten. Konkret wiedereingetreten bin ich Anfang März 2014, unmittelbar nach meinem Freispruch.“ Gegen Wulff war wegen Vorteilsannahme ermittelt worden.
Die historischen Vorbilder
Ausgetreten war auch Richard von Weizsäcker, der immer Distanz zu seiner CDU hielt und in seiner zweiten Amtszeit als Bundespräsident Anfang der neunziger Jahre mit scharfer Parteienkritik auffiel. Eingetreten ist er anders als Wulff später nicht mehr, weil das Verhältnis zum Parteivorsitzenden Helmut Kohl komplett zerrüttet war. Nach außen kommuniziert wurde es seit seinem Amtsende 1994 von der CDU anders. Es hieß, er ließe seine Mitgliedschaft ruhen.
Bundespräsident Horst Köhler trat nicht aus der CDU aus – er erklärte seine Mitgliedschaft für ruhend und bezahlte seine Beiträge nicht mehr, erklärt sein Büro. So konnte man seinen Status formal korrekt verbuchen – denn wer in der CDU nicht zahlt, dessen Rechte ruhen.
Locker nahm es die FDP mit ihrem frisch gewählten Bundespräsidenten Walter Scheel im Jahr 1974. Das geht aus Vorstandsprotokollen hervor, die das „Archiv des Liberalismus“ der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung zur Verfügung stellte. Der designierte Parteivorsitzende Hans-Dietrich Genscher betonte auf einer Sitzung im Juni 1974 die Verbindung Scheels zur FDP: „Und deshalb sage ich: Ihr Platz in der FDP jedoch, lieber Walter Scheel, ist an keine Zeit, an keine Wahl, an keine Formalität gebunden. Auch nicht daran, dass – wie es so schön heißt – Ihre Mitgliedschaft derzeit ruht.“ Wie es so schön heißt – das Ruhen von Scheels Mitgliedschaft war wohl eher eine augenzwinkernde Angelegenheit als förmlich festgehalten. Schließlich war Scheel bis zu seiner Wahl FDP-Chef.
Verfassungsrechtler Thiele sieht rechtlich gesehen kein Problem darin, dass die Parteien mit dem „Ruhend“-Konstrukt ihre Statuten biegen: „Gewohnheitsrechtlich gesehen wäre es wohl zulässig, wenn ein Bundespräsident seine Mitgliedschaft ruhen lässt, auch wenn dies in den Parteistatuten in dieser Form nicht vorgesehen ist.“
Offen bleibt, wann Frank-Walter Steinmeier die goldene Ehrennadel für 50 Jahre SPD-Parteimitgliedschaft bekommt. Wenn seine Ruhezeit mitgezählt wird, wird er sie im Jahr 2025 angeheftet bekommen. Zählen die fünf Jahre nicht mit, muss er sich bis 2030 gedulden.
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