: Stasi-Unterlagengesetz verzögert
Bonn (dpa) — Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf über den Umgang mit den Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR umfangreiche Stellungnahmen angefordert, die den Kern der Gesetzesinitiative jedoch nicht berühren. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Opfer von Bespitzelung ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft und Einsicht erhalten. Ehemalige Stasi- Mitarbeiter können dagegen nur in eingeschränktem Maße ein Auskunfts- und Einsichtsrecht geltend machen. Der Bundesrat erhob unter anderem Bedenken gegen ein absolutes Verwertungsverbot für Betroffene und Dritte. Nach dem Text, so der Bundesrat, dürften beispielsweise auch Unterlagen, aus denen sich Beweise für ein terroristisches Gewaltverbrechen ergeben, nicht zum Nachteil des Terroristen verwendet werden. Der Gesetzentwurf muß nun erneut von Regierung und dem Bundestag behandelt werden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen