piwik no script img

StadtteileDemokratie vor Ort

Der Entwurf für ein neues Beiratsgesetz liegt vor. Es soll den Ortsbeiräten mehr Rechte auch in Haushaltsfragen geben

Planungen für Spielplätze müssen künftig mit den Beiräten abgestimmt werden Bild: dpa

Der Senat hat ein neues Beiratsgesetz beschlossen, dass nun der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt wird. Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) stellte das Gesetz gestern vor und verknüpfte das mit einer großen Erwartung: Es werde nichts weniger als "die Demokratie vor Ort stärken".

Kommt das Gesetz so durch, hätten die Beiräte zukünftig mehr Rechte. Böhrnsen nannte als wichtigste Säulen ein größeres Mitspracherecht bei der Verwendung stadtteilbezogener Haushaltsmittel, die breitere Beteiligung an Entscheidungen, schnelleren Informationsfluss und die Möglichkeit, inhaltliche Konflikte zwischen Verwaltung und Beiräten in der Bürgerschaft zu diskutieren.

Künftig könnten schon Minderheiten von einem Viertel der Beiratsmitglieder Anfragen an die Verwaltung stellen und müssten sie innerhalb eines Monats beantwortet bekommen.

Die Beiräte müssten bei der Um- oder Zwischennutzung von Flächen und Gebäuden, der Planung von Spielplätzen, der Verwendung von Mitteln für die Kinder- und Jugendhilfe und der Aufstellung von Mobilfunkmasten beteiligt werden. Erstmals enthält das Gesetz auch die Benennung von Stadtteilbudgets; die Beiräte hätten dadurch mehr Entscheidungsbefugnis bei der Verwendung eines von der Bürgerschaft festgesetzten Etats.

Böhrnsen rühmte den offenen Beratungsprozess unter Beteiligung aller Ortsämter und Beiräte. Wie die den vorliegenden Entwurf nun allerdings finden, war gestern noch unklar: Gleich mehrere Beiratssprecher sagten, sie hätten sich noch kein abschließendes Bild gemacht. Siegfried Fliegner, Sprecher des Beirats Oberneuland, sagte, es sei auf jeden Fall "ein kleiner Schritt in die richtige Richtung". Im Beratungsprozess habe aber vor allem Bausenator Reinhard Loske (Grüne) gemauert. "Der will nicht, dass man ihm reinredet", sagte Fliegner.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

1 Kommentar

 / 
  • MK
    Martin Korol

    Das neue Beiratsgesetz sieht erweiterte Rechte des Beirates vor, etwa die, Behördenvertreter zu laden und Auskünfte innerhalb von vier Wochen zu erhalten. Nur, was passiert Behördenvertretern denn, wenn sie nicht erscheinen oder wenn ihre Auskünfte unvollständig, unverständlich oder falsch sind?

    Nichts.

    Und was passiert denn, wenn der Beirat feststellt, dass ein Projekt unsinnig, zu teuer am Bürger vorbei geplant und durchgezoogen wurde oder, auch das gibt es genug, gar nicht angepackt wird?

    Nichts.

    Also wie gehabt.

    Solang das neue Beiratsgesetz die Stellung der Behörden nicht antastet, ist es reine Augenwischerei.

    Martin Korol, Bremen