Staatsvertrag zu KI-Plattformen: Mehr regeln, mehr werben
Die Bundesländer wollen mit einem neuen Medienstaatsvertrag Anbieter von auf Künstlicher Intelligenz basierenden Informationssystemen regulieren.
Foto: Michael Brandt/dpa
epd Mit einer Novelle des Medienstaatsvertrags wollen die Bundesländer unter anderem Informationssysteme regulieren, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Außerdem soll die Neuregelung sicherstellen, dass Medieninhalte auf Onlineplattformen gut gefunden werden.
Wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Donnerstag mitteilte, wurde der Entwurf für das neue Gesetz am Mittwoch in der Rundfunkkommission beschlossen und soll im Oktober veröffentlicht werden. Dann beginnt die öffentliche Anhörung, die sechs Wochen dauern soll.
Der Medienstaatssekretär von Rheinland-Pfalz, Torsten Welling (CDU), sagte, der sogenannte Digitale-Medien-Staatsvertrag schaffe Souveränität für Medien und deren Nutzer: „Wir sorgen für faire Spielregeln, damit journalistisch verantwortete Medien auch morgen sicht- und hörbar bleiben.“
Mit dem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz die Refinanzierung von Medieninhalten verbessern, die Medienvielfalt fördern und die Medienaufsicht modernisieren und verschlanken. Auch eine umfassende Reform des Medienkonzentrationsrechts sei geplant.
Regelungen für Werbung lockern
Laut dem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wollen die Länder unter anderem für private Radio- und Fernsehmedien die Regelungen für Werbung lockern. So soll Werbung künftig nicht mehr in Blöcken gesendet werden müssen und bundesweite Anbieter sollen regionalisierte Werbung senden können.
Der neue Staatsvertrag wird von den Ländern als „Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2“ bezeichnet, erste Eckpunkte waren bereits im Oktober 2025 vorgelegt worden. Im Juni hatten sich die Ministerpräsidenten auf einen Entwurf für den ersten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags geeinigt.
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