Spionage-Prozess in Dresden: Krah-Assistent vor Gericht
Jahrelang soll der AfD-Mitarbeiter Jian G. für China spioniert haben. Er schweigt beim Prozessauftakt. Seine mutmaßliche Komplizin spricht hingegen.

Demnach ging es G. nicht nur um Dokumente aus dem EU-Parlament. Er habe auch Persönliches über die AfD-Spitze Alice Weidel und Tino Chrupalla gespeichert. G. schweigt an diesem ersten Prozesstag zu den Vorwürfen. Sein Anwalt bestreitet jedoch eine geheimdienstliche Tätigkeit seines Mandanten. G. habe nur seine Arbeit als Krahs Assistent erledigt.
Die Zuschauer:innen sehen den Prozess durch dickes Sicherheitsglas, Handys sind im Saal verboten. Für den chinesischen Geheimdienst arbeitete Jian G. laut Anklage seit 2002. Er kam in China zur Welt, ist aber mittlerweile deutscher Staatsbürger. Ab 2019 kam er als akkreditierter Assistent des damaligen AfD-Europaabgeordneten Krah in Brüssel unter anderem an Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europaparlaments. Mehr als 500 Dokumente habe er gespeichert, darunter auch mindestens elf als vertraulich gekennzeichnete.
Zudem habe G. chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht – und die Vorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla. Für sie könnte der weitere Verlauf der Verhandlung besonders unangenehm werden: Dem Spiegel zufolge hat sich Krah ausschweifend über Parteiinternes ausgelassen, selbst über intime Lebensdetails etwa von Weidel. Diese könnten im Lauf des Prozesses öffentlich werden.
Yaqi X. schickte Informationen vom Flughafen Leipzig/Halle
Laut Anklage erstellte G. Dossiers auf Chinesisch über Treffen mit seinem Chef Krah. Dem Spiegel zufolge widerspricht Krah, inzwischen Bundestagsabgeordneter, dem Protokoll seines Mitarbeiters: dies sei „Wichtigtuerei“. Was Krah damit genau meint, kann er dem Oberlandesgericht in seiner Heimatstadt Dresden am 3. September genauer erklären. Da ist er als Zeuge geladen.
Neben G. angeklagt ist Yaqi X., seine mutmaßliche Komplizin. Sie arbeitete am Flughafen Leipzig/Halle. Von dort habe sie zwischen August 2023 und Februar 2024 Informationen über den Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen an G. weitergeleitet, der sie nach China übermittelte, so die Anklage. Im Oktober wurde sie festgenommen, am Dienstag sitzt sie mit einer Übersetzerin im Gerichtssaal.
Im Gegensatz zu G. gab die 39-jährige Yaqi X. beim Prozess ein vorgefertigtes Statement ab. Sie sei 2015 nach Deutschland gekommen, um zu studieren. Über den chinesischen Messengerdienst WeChat habe G. sie damals angeschrieben und Hilfe angeboten. Sein Deutsch sei besser gewesen, er kannte das Land. Obwohl G. verheiratet war, habe sich eine Liebesbeziehung zwischen den beiden entwickelt. Die hielt nicht lange, dann sei der Kontakt verloren gegangen.
Nach dem Studium habe X. am Flughafen Leipzig/Halle gearbeitet. Später habe sich G. wieder bei ihr gemeldet. Er sei einer ihrer wenigen Freunde in Deutschland gewesen, aber immer etwas mysteriös. Jian G. habe ihr politische Probleme erklärt und etwa zum Krieg in der Ukraine behauptet, die AfD werde verhindern, dass sich dieser nach Deutschland ausweite. Als G. im Kontext des Krieges Informationen vom Flughafen Leipzig/Halle wollte, habe X. das nicht weiter hinterfragt. Sie schickte Fotos von Flugzeugen, Fracht und Passagierlisten.
Bundesanwalt: Interesse Chinas wird deutlich
An dieser Stelle hakt der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats nach: Sei X. nicht misstrauisch gewesen, als G. immer mehr Infos wollte? X. streicht sich Haare hinters Ohr, wirkt verunsichert. Dann beugt sie sich zur Übersetzerin und flüstert leise. Nein, sie habe nicht darüber nachgedacht, dass G. die Fotos und Informationen weitergeben könnte. Laut Anklage tat er genau das. Daraus, so heißt es, seien etwa Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten der Bundeswehr möglich geworden.
Laut Bundesanwalt Stephan Morweiser hat es bislang keinen vergleichbaren Fall in Deutschland gegeben – zumindest was die Volksrepublik angehe. Er zeige aber „exemplarisch das umfassende Ausspähungsinteresse Chinas in Bezug auf politische, militärische und wirtschaftliche Belange Deutschlands und der EU“, so Morweiser. Für X. stehen bis zu fünf Jahre Haft im Raum. Weil es bei G. um eine Agententätigkeit im besonders schweren Fall geht, drohen ihm bis zu zehn Jahre.
Diesen Mai wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mittlerweile auch gegen Krah selbst ermittelt. Die Vorwürfe: Geldwäsche und Bestechlichkeit.
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