■ Press-Schlag: Spielbeobachtung nicht steuerfrei
„Fußballer, bleib bei deinen Leisten“, dachten sich niederländische Richter, als sie es einem Profi verwehrten, die Kosten für den Besuch von Fußballspielen von der Steuer abzusetzen. Spieler hätten sich nur um das Spiel an sich zu kümmern, Taktik und alles andere sei Sache des Coaches. Das dürfte vielen Trainern und Klubchefs, die von den Baslers dieser Welt geplagt sind, wie Musik in den Ohren klingen.
Raymond Smeets vom MVV Maastricht hatte 1990 in seiner Freizeit mehrere Spiele gegnerischer Mannschaften besucht. Die Kosten in Höhe von 1.300 Gulden deklarierte er als Weiterbildung. „Die Mannschaften, gegen die wir spielen mußten, hatten immer eine Woche vorher ein Spiel gegen Ajax“, erklärte er vor Gericht. „Ich konnte sehen, wie mein Gegner spielte, und daraus Schlußfolgerungen ziehen.“ Die Finanzbehörden bezweifelten jedoch, daß diese Art von Weiterbildung tatsächlich zu den Aufgaben eines Profis gehöre.
Daraufhin versuchte Smeets, die 1.300 Gulden als Bewerbungskosten abzusetzen. „Als Berufsspieler muß man PR für sich selbst machen.“ 1995 wies das Gericht in Den Bosch auch dieses Ansinnen zurück, Smeets ging bis vor das Oberste Gericht – und verlor jetzt. Der heute 30jährige hat inzwischen seine Karriere beendet und ist Lehrer. Würde er den Unterricht von Kollegen zwecks Weiterbildung besuchen, könnte er nach niederländischem Recht die Kosten sehr wohl absetzen. Falk Madeja
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