Sozialleistungen für Geringverdiener: Höhere Sozialausgaben für Familien

Geringverdiener mit Kindern sollen höhere Sozialleistungen beziehen können. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.

Eine Mutter hält ihren Sohn an der Hand

Die Bundesregierung schätzt, dass nun weitere Familien aus dem Hartz-IV-Bezug geholt werden Foto: dpa

BERLIN rtr | Die Bundesregierung hat höhere Sozialleistungen für Geringverdiener mit Kindern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen ein Gesetzesvorhaben, das den sogenannten Kinderzuschlag sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern soll. Die Kosten für die Jahre 2019 bis 2021 summieren sich laut dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf auf rund 1,5 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden.

Der Großteil der Kosten entfällt auf den Kinderzuschlag. Diesen erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für den Unterhalt der Kinder nicht ausreicht. Damit wird vermieden, dass sie auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.

Die Bundesregierung schätzt, dass nun weitere Familien mit rund 40.000 Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug herausgeholt werden. Der Zuschlag soll zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdecken. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird vom 1. Juli 2019 bis Ende 2020 auf 185 Euro monatlich statt bisher 170 Euro angehoben.

Beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Geringverdiener- oder Hartz-IV-Familien soll unter anderem der eigene Kostenanteil für Schulessen und für die Schülertickets wegfallen. Die SPD will nach Worten ihrer Vizefraktionschefin Katja Mast bei den Beratungen im Bundestag durchsetzen, dass die monatliche Zahlung von zehn Euro zur Teilhabe an Freizeitangeboten zusätzlich erhöht wird.

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