Sorge um Arbeitsräume für Künstler: Es wird eng für kreatives Schaffen
Wie es angesichts der Kürzungen im Berliner Kulturbereich mit dem Arbeitsraumprogramm weitergeht, ist unklar. Fest steht: Mehr Räume wird es nicht geben.
Mit dem Programm werden Arbeitsräume an professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit Wohnsitz in Berlin vergeben und gefördert. Dafür wurde 2020 eigens die Kulturraum Berlin gGmbH (KRB) gegründet. Die Sparpläne des schwarz-roten Senats sehen nun vor, dass die KRB abgewickelt, das Arbeitsraumprogramm aber fortgeführt werden soll.
Billig wollte daher wissen, welche Auswirkungen die Kürzungen auf die Verlängerung oder den Neuabschluss bestehender und geplanter Anmietungen durch die KRB haben. Die Antwort fällt ernüchternd aus. Einerseits heißt es, dass die „Einsparpotenziale einer Abschaffung der KRB und alternativen Wahrnehmung der dort wahrgenommenen Aufgaben“ zu prüfen sind. Andererseits sei aber auch eine Umstrukturierung der KRB oder ein „anderes Konstrukt außerhalb der Senatsverwaltung“ möglich.
Auch welche Mietverträge im Einzelnen betroffen sind, wollte Daniela Billig wissen – ohne Erfolg. Denn die genauen Auswirkungen auf die Mietverträge des Arbeitsraumprogramms seien „derzeit noch nicht absehbar“, so die Senatskulturverwaltung. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass es künftig beim Arbeitsraumprogramm eher um Bestandssicherung und nicht um Wachstum gehe. Heißt: Die Finanzierung der bestehenden Arbeits- und Kulturräume soll zwar gesichert werden, man könne jedoch nicht versprechen, dass die Zahl der Kulturräume in den nächsten Jahren zunehmen werde.
Das liest sich wie ein Offenbarungseid. Denn gute und bezahlbare Räume sind eine Grundvoraussetzung für künstlerisches Schaffen und damit die kulturelle Vielfalt. „Dass im beschlossenen Kulturhaushalt für 2025 jedoch festgeschrieben wurde, die KRB abschaffen zu wollen, steht hierzu im klaren Widerspruch“, so die Kulturraum Berlin gGmbH.
Planlosigkeit oder Absicht?
Auch die anderen Antworten auf Daniela Billigs Fragen bleiben im Ungefähren. So lasse sich „aktuell noch keine Aussage zu der Betroffenheit einzelner Orte treffen“. Auch die Auswirkungen der Kürzungen auf die 22 Mitarbeitenden der KRB kann der Senat nicht beantworten.
Die KRB arbeitet derweil weiter. So beschäftigt sie sich unter anderem mit der Rettung des Atelierhauses in der Neuköllner Hobrechtstraße 31. Es ist eines der Ältesten im Arbeitsraumprogramm, wurde eigens dafür ausgebaut und ist seit 1999 Schaffensmittelpunkt von 27 bildenden Künstler:innen.
Der Hauptmietvertrag endet im Juni. Eigentlich. Denn die KRB arbeitet laut eigenen Angaben an „einer nachhaltigen Lösung für den Erhalt des Atelierhauses“. Trotz „kritischer Haushaltskürzungen im Arbeitsraumprogramm“ gebe es dabei Erfolge. „Das gibt dem akut bedrohten Atelierstandort erneut Grund zur Hoffnung.“ Für eine tragfähige Lösung seien jedoch noch letzte Hürden zu nehmen.
Genau nach solchen Einzelbeispielen hatte Daniela Billig gefragt. Hat die Senatskulturverwaltung davon keine Kenntnis? „Im Februar hat die Kulturverwaltung immer noch keine Ahnung, wie die Beschlüsse des Hauptausschusses für 2025 umgesetzt werden sollen“, kritisiert Billig.
Das schaffe in der ohnehin angespannten Kulturszene noch mehr Unsicherheit. Gleichzeitig behaupte die Verwaltung, nichts von dem zu wissen, was Kulturschaffende längst diskutieren: Dass das Atelierhaus in der Hobrechtstraße 31 und der Probenraum in der Wilhelmsaue 112 gekündigt oder nicht verlängert werden. Planlosigkeit oder Absicht? „In dieser Kulturpolitik scheint beides möglich“, sagt Billig.
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