Sonnenenergie in Deutschland: Genossenschaften erstmals erfolgreich
Bei der 3. Solar-Ausschreibung kommen erstmals auch Bürgerprojekte zum Zug. Zuvor hatten Kritiker bemängelt, diese hätten kaum Chancen.
Solaranlagen im Gelände werden seit 2015 nicht mehr über feste Einspeisetarife gefördert. Stattdessen wird eine bestimmte Leistung ausgeschrieben, um die sich potenzielle Betreiber bewerben müssen. Den Auftrag bekommt, wer die geringste Vergütung für den eingespeisten Strom fordert.
Die Umstellung hatte für viel Kritik gesorgt. Die Grünen und das Bündnis Bürgerenergie befürchteten, dass Genossenschaften und Privatpersonen von vornherein chancenlos sind, weil für sie das Risiko zu groß ist, dass sie auf Planungskosten sitzenbleiben, wenn das Projekt keinen Zuschlag bekommt.
Durch die ersten beiden Ausschreibungsrunden im vergangenen Jahr sahen sich die Kritiker bestätigt: Damals kam kein einziges Bürgerprojekt zum Zug. In der dritten Runde hat sich das nun geändert. „Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Auch René Mono vom Bündnis Bürgerenergie bewertet das Ergebnis der aktuellen Runde als „positive Entwicklung“. An der grundsätzlichen Kritik, dass Ausschreibungen Bürgerprojekte strukturell benachteiligen, hält er aber fest.
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