Solarworld unterliegt vor US-Gericht: 720 Millionen Schadenersatz drohen
Das Bonner Photovoltaik-Unternehmen hat in Michigan vor Gericht gegen den Silizium-Lieferanten Hemlock verloren. Noch gibt es eine Berufungsmöglichkeit.
Das Berufungsverfahren werde voraussichtlich etwa ein Jahr dauern, erklärte Solarworld in einer Mitteilung an die Aktionäre. Für den Fall einer Niederlage auch in zweiter Instanz in den USA rechne Solarworld außerdem nicht damit, dass das Urteil in Deutschland vollstreckbar wäre. Gegen die Lieferverträge bestünden kartellrechtliche Bedenken nach europäischem Recht. Sie würden eine Anerkennung des US-Urteils in Deutschland voraussichtlich verhindern, erklärte der Solarhersteller.
Solarworld bestätigte deshalb die bisherige Risikoeinschätzung des Prozesses aus dem aktuellen Geschäftsbericht als „gering“. Sollte es aber doch zur Vollstreckung kommen, „hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung“, heißt es in demselben Geschäftsbericht.
Das US-Unternehmen beruft sich auf langfristige Lieferverträge, die Solarworld und Hemlock 2005 geschlossen hatten. Solarworld hatte die vertraglich zugesicherte Abnahme von Hemlock-Silizium zu festen Preisen in der weltweiten Solarkrise gestoppt, nachdem der Siliziumpreis dramatisch abgestürzt war. Deshalb hatte Hemlock 2013 Klage in den USA erhoben.
Solarworld beschäftigt weltweit rund 3.800 Menschen. Das Bonner Unternehmen, das 2013/14 gerade einen scharfen Schuldenschnitt hinter sich gebracht hat und noch in der Restrukturierung steckt, hatte für den Prozess keine Rückstellungen gebildet.
Die Schadenersatzsumme übersteigt die aktuell flüssigen Mittel um ein Vielfaches. Der Börsenkurs fiel am Morgen leicht. Solarworld hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass Unternehmenschef Frank Asbeck sich um eine gütliche Einigung mit Hemlock bemühe.
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