Solarstrom aus der Steckdose: Günstiger Strom durch Balkonmodul
Steckdose, Stromzähler und Anmeldepflichten: Wie zum Beispiel Wohnungsmieter mit Solarzellen selbst Energie erzeugen können.
Das Thema gewinnt an Bedeutung, seit eine neue technische Norm die Steckermodule aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt hat. In der Solarstadt Freiburg zum Beispiel berichtet der Versorger Badenova von ersten Kundenanfragen und geht von weiter zunehmendem Interesse aus. Auch Stromnetz Berlin, Stromnetz Hamburg und die Stadtwerke München hatten schon Anfragen.
Einer der Pioniere ist Sebastian Müller aus dem Freiburger Stadtteil Mooswald. Er hat kürzlich ein 300-Watt-Modul erworben, um damit seine Stromrechnung zu senken. Das Modul habe inklusive Versand 350 Euro gekostet, zuzüglich 20 Euro für Kabel, sagt Müller. An einem unverschatteten Standort kann es bei optimaler Ausrichtung rund 300 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen.
Wird dieser komplett im Haushalt verbraucht und ersetzt damit Netzstrom, so sinkt die Stromrechnung um rund 80 Euro im Jahr. Aufgrund der Physik wird schließlich immer erst der eigene Strom verbraucht, ehe Strom aus dem Netz bezogen wird.
Und doch ist die Praxis nicht ganz so einfach, wie es im ersten Moment klingt. Denn die Nutzung der normalen Steckdose – der Schukodose – ist nach den geltenden technischen Regeln nicht erlaubt. Man muss eine spezielle Einspeisedose montieren oder montieren lassen; ein verbreitetes Modell ist die Wieland-Dose.
Und wer montiert die neue Dose?
Der Austausch kostet Geld, weshalb es bei der Stadt Freiburg schon die Idee gibt, die Umrüstung zu fördern. Die Stadt finde das Balkonstrom-Konzept „sehr interessant“, sagt Klaus von Zahn, Leiter des Umweltschutzamtes. Im Laufe des Jahres, wenn das kommunale Förderprogramm „Energiebewusst Sanieren“ überarbeitet wird, werde man prüfen, ob die Stadt auch Balkonmodule aufnehmen kann.
Strittig ist, wer die neue Dose montiert. Der Elektrotechnikerverband VDE erklärt, der Austausch müsse „durch eine Elektrofachkraft ausgeführt“ werden. Damit ergibt sich eine bizarre Situation: Während jeder Heimwerker eine gewöhnliche Steckdose – wenn nötig – selbst austauscht und beim Ausbau von Kellerräumen mitunter ganze Elektroinstallationen selbst verlegt, wird hier ein Elektriker verlangt. Ist das logisch? Florian Regnery vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE stellt in Frage, ob tatsächlich jeder Heimwerker eine Schukosteckdose installieren darf: „Dass es gängige Praxis ist, heißt noch nicht, dass es erlaubt ist.“
Verunsicherung herrscht zudem oft hinsichtlich der Anmeldepflichten. Das Modul (bis zu zwei Module sind technisch unkritisch) muss beim örtlichen Netzbetreiber angezeigt werden. Dieser muss es akzeptieren, wenn es den technischen Normen entspricht. Erste Unternehmen – zum Beispiel Westnetz – bieten bereits ein schlankes Anmeldeformular für steckerfertige Solaranlagen auf ihrer Homepage an.
Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sei unterdessen nur erforderlich, wenn auch Strom eingespeist wird, nicht jedoch beim kompletten Eigenverbrauch des Stroms, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Eine Anmeldung als Gewerbe sei auch nicht nötig, sofern man keine EEG-Vergütung in Anspruch nimmt.
Theoretisch kann man zwar auch für Einzelmodule die EEG-Vergütung nutzen, doch da die Einspeisemenge (sofern überhaupt Überschuss erzeugt wird) gering ist, dürfte der Aufwand einer Anmeldung in vielen Fällen unverhältnismäßig sein.
Meldet man sein Modul beim Netzbetreiber an, verlangt dieser zumeist einen Zweirichtungszähler, der auch die Einspeisung erfasst. Die Kostenregelungen sind unterschiedlich. Bei Stromnetz Berlin ist der Austausch des Zählers kostenlos, auch unterscheiden sich die Zählergebühren eines Zweirichtungszählers nicht von denen eines normalen Bezugszählers. Stromnetz Hamburg unterdessen berechnet 13,11 Euro zusätzlich im Jahr für den Einspeisezähler, zudem muss der Kunde die Kosten des Zählertauschs tragen.
Aber auch ohne Einspeisezähler hält die DGS die Rückspeisung, die naturgemäß gering ist, für zulässig. Wenn die rückgespeiste Menge unter der Messtoleranz des Stromzählers liegt (vier Prozent des Jahresstrombezugs) sei auch ein rückwärtslaufender Stromzähler nicht zu beanstanden. Die DGS verweist hier auf elektrische Antriebe, wie etwa Aufzüge, die zeitweise im Generatorbetrieb laufen und dann Strom einspeisen.
So bleiben beim Einsatz der Rebellenmodule in der Praxis Spielräume. Und weil einige Solarfreunde die Regeln genauer nehmen als andere, spricht die DGS einerseits von „zahmen Rebellen“ und andererseits von „wilden Rebellen“.
Weitere Infos im Internet unter: www.pvplug.de
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