Solarpflicht für Neubauten kommt: Mehr Solarzellen aufs Dach
Ein Gesetz für eine Solar- oder Photovoltaikpflicht ist auf den Weg gebracht. Bleibt die Frage, ob das für den Stromhunger der Zukunft ausreicht?
T übingen hat sie schon, Baden-Württemberg und Hamburg bekommen sie, und nun zeichnet sie sich auch in Berlin ab: die Solar- oder Photovoltaikpflicht. Mit seiner Vorlage bei der dienstäglichen Senatssitzung hat die für Energie zuständige Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) den Entwurf für das Solargesetz Berlin auf den Weg gebracht.
Wenn es in seiner jetzigen Form vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wird, zwingt es BauherrInnen ab dem 1. Januar 2023 dazu, mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auszustatten. Dasselbe gilt bei umfassenden Dachsanierungen.
Viele KlimaschutzpolitikerInnen loben das Gesetz, und nicht ohne Grund: Im Gegensatz zu den meisten anderen Maßnahmen, die der in diesem Jahr vom Senat beschlossene Masterplan Solarcity vorsieht, ist die Solarpflicht etwas erfrischend Handfestes – auch wenn ihre Erfüllung am Ende, so sieht es jedenfalls der Entwurf vor, nur stichprobenartig kontrolliert wird.
Das heißt nicht, dass die vielfältigen Projekte des Masterplans nicht auch richtig und wichtig wären. Aber all die schönen Kampagnen, all die Beratungs- und Vernetzungsangebote haben am Ende weitaus weniger Schlagkraft als ein simples ordnungspolitisches Instrument, das einfach festlegt: Sonnenstrom ist zu erzeugen, basta. Oder wie Senatorin Pop es ausdrückt: „Künftig werden Solardächer integraler Bestandteil der Architektur von Häusern.“
Guter Wille allein reicht nicht
Das gilt im Übrigen bereits für kommunale Gebäude. Hier ist es das Berliner Energiewendegesetz (EWG), das Senat und Bezirke in die Pflicht nimmt, denn auch hier funktioniert es ja allein mit gutem Willen nicht: Anfang 2019 stellte sich heraus, dass von zehn damals im Bau befindlichen Schulgebäuden kein einziges mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden sollte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begründete das damals damit, dass die Schulen bereits Ökostrom aus dem Netz bezögen und dieser kostengünstiger zu haben sei.
Dass Berlin, wie im Masterplan angestrebt, bis 2050 eine Menge an Solarstrom erzeugt, die 25 Prozent der Nutzung im Land entspricht, das wird aber auch mit der Solarpflicht kaum zu erreichen sein. Bislang ist es weit weniger als 1 Prozent. Und selbst wenn man erwartete, dass über die vor uns liegenden Jahrzehnte ein beträchtlicher Teil der rund 2.400 Hektar solargeeigneter Dachflächen ans Netz ginge, ist da eines noch gar nicht eingepreist: der im Kontext der Energiewende steigende Hunger nach Strom.
Das liegt nicht nur daran, dass unsere immer vernetztere Welt immer mehr elektrische Anwendungen bekommt. Irgendwann soll ja auch Wärme nicht mehr durch Verfeuerung fossiler Brennstoffe erzeugt werden, irgendwann sollen Autos, Busse, Lkws und sogar Flugzeuge mit Strom oder aber mit Kraftstoffen betrieben werden, für deren Herstellung Strom benötigt wird.
Da ist es im Übrigen nicht bloß eine schräge Fußnote, wenn grüne PolitikerInnen fast schon im selben Atemzug sowohl die Energiewende propagieren als auch die Ansiedlung einer Tesla-Fabrik feiern, die bekanntlich nichts anderes herstellt als überdimensionierte, stromfressende Mobilitätsmonster.
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