piwik no script img

Skandalbischof Tebartz-van ElstGericht will Verfahren einstellen

Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof wegen eines Erste-Klasse-Flugs einstellen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Kommt er mit einer Geldbuße davon? Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst. Bild: dpa

HAMBURG dpa | Das Hamburger Amtsgericht will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen gegen eine Geldauflage einstellen.

Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft nach wie vor ausreichend Grund, an dem Verfahren festzuhalten, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nana Frombach.

Die Hamburger Ankläger hatten beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den derzeit beurlaubten Tebartz-van Elst beantragt. Er soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben. „Bei derzeitigem Sachstand sehen wir keinen Anlass, unsere Entscheidung zu ändern“, sagte Frombach. Die Staatsanwaltschaft sei aber im Austausch mit dem Amtsgericht.

Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels hatte das Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl geprüft und angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Höhe dieses Betrags nannte Frombach nicht. Tebartz-van Elst müsste der Einstellung des Verfahrens ebenso zustimmen wie die Staatsanwaltschaft.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Wie hoch soll denn die Geldstrafe sein, dass er es spührt? Die müsste ja mindestens den Hamburger Haushalt Schuldenfrei machen, ansonsten ist das ja keine Strafe wenn er es aus der Portokasse zahlen kann.

     

    Dann lieber Gerichtsverfahren und Bewährung, ist zwar teurer, aber Zumindest spührt er es.

  • G
    Gast

    Warum einstellen? Falschaussage ist Falschaussage. Und das dann noch an Eides Statt. Nur weil er Bischof ist? Kann ja wohl nicht wahr sein. So langsam sollte man davon weg kommen, dass es Menschen gibt, die gleicher sind als andere und den Strafen, die jeder andere, unbekannte Bürger bekommen würde, entgehen können. Nur weil sie nen bekannten Namen tragen. Unfassbar. Er gehört, wie Lieschen Müller auch, für seine Straftat, den das ist eine Falschaussage halt, gerade stehen. Ohne Einschränkungen.

    • P
      PeterWolf
      @Gast:

      Eigentlich müsste er beim Eid ja auf Gott geschworen haben.

      Dann würde es als Strafe doch völlig ausreichen, ihn zu exkommunizieren. :-)