Affäre um Tebartz-van Elst: Strafverfahren eingestellt
Der Bischof muss blechen: Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst zwar eingestellt. Der muss aber 20.000 Euro zahlen.
HAMBURG/LIMBURG dpa/afp | Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt.
Als Auflage muss der Kirchenmann 20.000 Euro zahlen, wie das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte. Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und außerdem nicht mehr anfechtbar.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat.
Bereits Ende Oktober hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, stimmte nun aber zu. Nach der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz und der heftigen Kritik an seiner Amtsführung nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des Papstes derzeit eine Auszeit.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Fall Mouhamed Dramé
Psychische Krisen lassen sich nicht mit der Waffe lösen
Ex-Mitglied über Strukturen des BSW
„Man hat zu gehorchen“
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe