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Polizei ermittelt gegen BeamtenVornamen Silvester-Verdächtiger nach rechts durchgestochen

Berlins Polizei ermittelt in den eigenen Reihen. Ein Beamter hatte Vornamen von Verdächtigen der Silvesternacht an ein rechtes Portal durchgestochen.

In der Böllerverbotszone in der Sonnenallee in Neukölln blieb es dieses Jahr recht ruhig Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin taz |. Die Berliner Polizei ermittelt wegen eines schweren Verstoßes gegen den Datenschutz in den eigenen Reihen. Dies bestätigte die Behörde der taz auf Nachfrage. Zuvor hatten der Tagesspiegel und der RBB berichtet. Ein Beamter hatte demnach eine Liste mit Vornamen der Verdächtigen in der Silvesternacht an das rechte Portal „Nius“ des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt durchgestochen. Der Sprecher der Berliner Polizei, Florian Nath, bezeichnete dies gegenüber der taz als „inakzeptabel“.

„Die Herausgabe persönlicher Daten ohne jede rechtliche Grundlage“ werde von der Polizei Berlin immer verfolgt, so der Sprecher weiter. Gegen den oder die Beamten, die die Namensliste möglicherweise aus „geschützten, internen Polizeisystemen rechtswidrig extrahiert und herausgegeben haben“, ermittle das Dezernat für Polizei- und Korruptionsdelikte beim Landeskriminalamt.

Der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, hält den Vorgang für einen „handfesten Skandal“: „Jemand in der Berliner Polizei meint, personenbezogene Daten an ein rechtes Portal geben zu können, um eine rechte Debatte anzufeuern“, sagte Schrader der taz. Dabei wisse je­de*r Polizist*in, dass Vornamen kriminologisch keine empirische Grundlage darstellen. „Die Namensdebatte führt zu nichts und ist kontraproduktiv“, sagte Schrader. Bei der Suche nach Ursachen der Gewalt und nach strategischen Lösungen sei dies nicht zielführend.

Kritik kommt auch von Berlins Datenschutzbeauftragter: „Die Herausgabe personenbezogener Daten aus polizeilichen IT-Systemen für private Zwecke stellt einen schweren Verstoß gegen die Datenschutzgesetze dar“, sagte Meike Kamp am Donnerstag der taz. Kamp begrüßt die internen Ermittlungen und fordert Konsequenzen. „Wer so eine Liste unbefugt erstellt oder herausgibt, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen.“

Thema im Innenausschuss

Das rechte Portal „Nius“ wollte nach eigenen Angaben mit der polizeiinternen Liste belegen, dass unter den vielen deutschen Verdächtigen der Silvesternacht ein Großteil einen Migrationshintergrund haben soll. Die Polizei darf den Migrationshintergrund von Verdächtigen nicht erfassen. Also wird versucht, aus den Vornamen Rückschlüsse auf eine vermeintliche Migrationsbiografie zu ziehen.

Die Herausgabe dieser Unterlagen sei nicht nur ein Verstoß gegen den Datenschutz, sondern „befeuert nebenher einen unverhältnismäßigen und diskriminierenden Erklärungsansatz für individuelle, strafrechtliche Verhaltensweisen“, zitierte der Tagesspiegel Polizeisprecher Nath.

Schrader kündigte an, den Vorfall am Montag im Innenausschuss zu besprechen. „Ich erwarte von der Innensenatorin eine Übersicht, wer überhaupt auf diese Daten Zugriff hat.“ Die Verantwortlichen müssten disziplinarrechtlich und möglicherweise auch strafrechtlich sanktioniert werden. Die Senatsinnenverwaltung wollte sich am Donnerstag nicht zum Vorfall äußern.

Mehr als 1.450 für Silvester typische Straftaten

Es ist nicht das erste mal, dass im Zusammenhang mit der Silvesternacht die Vornamen von Tatverdächtigen ins Spiel gebracht werden. Nach den Krawallen in der Silvesternacht 2022 hatte die CDU 2023 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses nach den Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit gefragt. Dies sorgte für große Empörung und Rassismus-Vorwürfe.

Auch die AfD-Fraktion hatte unmittelbar nach dem jüngsten Jahreswechsel eine parlamentarische Anfrage an den Senat zu den Vornamen der Verdächtigen angekündigt. Vor zwei Jahren war die rechtsextreme Partei bereits damit gescheitert, den Senat per Gericht dazu zu verpflichten, über die Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen hinaus auch deren Vornamen mitzuteilen.

Nach aktuellen Zahlen der Berliner Polizei zu Vorfällen in der Silvesternacht wurden 1.453 für Silvester typische Straftaten registriert. 58 Polizisten und Polizistinnen sowie ein Mitarbeiter eines Rettungsdienstes wurden demnach angegriffen. Verletzt wurden dabei 17 Polizisten, 8 davon durch Pyrotechnik.

Die Polizei erfasste nach eigenen Angaben insgesamt 670 Verdächtige. 406 davon besitzen nach den Angaben eine deutsche Staatsangehörigkeit, 264 eine andere. 40 der Verdächtigen sollen Einsatzkräfte angegriffen haben. Dabei handele es sich laut Polizei um 16 Erwachsene, 12 Heranwachsende und 11 Jugendliche sowie ein Kind.

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2 Kommentare

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  • Ohne die Sache in irgendeiner Art legitimieren oder gutheißen zu wollen (es ist in jedem Fall ein Verstoß gegen die Dienstpflicht zum Umgang mit vertraulichen Informationen und eindeutig politisch motiviert) , aber wäre es nicht allein dann ein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn sich durch das Durchstechen von vertraulichen Informationen eine oder mehrere Personen eindeutig identifizieren lassen würden? Mit einer Liste der Vornamen ist das aber ja nicht der Fall?

  • Die nicht autorisierte Weitergabe von Daten aus Polizeicomputern ist natürlich nicht hinnehmbar. Es wurden allerdings keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

    Bei einer Vielzahl von Tatverdächtigen sind allein über Vornamen - ohne Nennung eines Nachnamens - keine Zuordungen zu einzelnen Persönlichkeiten möglich. Insbesondere, wenn es sich um häufig verwendete Vornamen handelt.

    Eventuelle statistischer Auffälligkeiten erklären natürlich nicht Ursachen, aber sie geben Hinweise, in welchen Bereichen erfolgversprechend nach Ursachen gesucht sollte. Wenn der Polizeiprecher allerdings bestimmte Erklärungsansätze von vornherein als unverhältnismäßig bezeichnet, dann scheint er voreingenommen zu sein. Voreingenommenheiten behindern die Identifikation von Problemen und somit auch deren Lösungen.