Sigmar Gabriel und Waffenexporte: Leere Versprechungen
Die Grünen kritisieren Sigmar Gabriels Grundsätze zum Export von Kleinwaffen als völlig unzureichend.
„Herr Gabriel gefällt sich offensichtlich als Minister der markigen Worte, dahinter verbergen sich jedoch nur leere Versprechen“, sagt die abrüstungspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger.
Anlass für Bruggers harsches Urteil ist die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu den vom Bundeskabinett im Mai verabschiedeten „Grundsätzen der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“. Die Grünen wollten wissen, welche Verbindlichkeit diese Grundsätze eigentlich wirklich besitzen – und sie fragten nach Schlupflöchern.
Eineinhalb Seiten umfassen die Grundsätze für Kleinwaffen (dazu zählen Maschinengewehre und -pistolen, voll- und halbautomatische Waffen oder auch Pumpguns). Aufgegliedert sind sie in zehn Punkte, in denen insgesamt neunmal das Wort „grundsätzlich“ auftaucht. Das hat seinen Grund: Dadurch bleibt der versprochene „Paradigmenwechsel“ bei der Rüstungskontrolle rechtlich unverbindlich. Denn im Gegensatz zu dem kein einziges Mal verwendeten Begriff „generell“ bedeutet „grundsätzlich“ juristisch eben nicht „ausnahmslos“.
So können auch weiterhin Kleinwaffen abweichend von den „Grundsätzen“ ins Ausland exportiert werden. Und zwar dann, wenn – wie es das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage formuliert – die Regierung das „in der Gesamtabwägung, insbesondere der außen- oder sicherheitspolitischen Aspekte des jeweiligen Einzelfalles“ für richtig befindet.
Laut den Grundsätzen müssen staatliche Empfänger von Kleinwaffen eine Endverbleibserklärung abgeben, mit der sichergestellt werden soll, dass sie nicht weitergegeben werden. Das Problem: Wenn es um die Frage der Überprüfung geht, bleibt das Wirtschaftsministerium wolkig: „Eine Kontrolle der abgegebenen Zusicherungen im Rahmen der Endverbleibserklärung kann in Zukunft durch Vor-Ort-Kontrollen erfolgen, sofern sich das Empfängerland damit einverstanden erklärt.“
Die Grüne Brugger hält es demgegenüber für „dringend notwendig, die Genehmigungspraxis deutlich zu verschärfen und die Endverbleibskontrolle massiv zu stärken.“ Gabriels „Mini-Änderungen“ seien völlig unzureichend. Ihr Fazit: „Eine strengere und zurückhaltende Rüstungsexportpolitik gibt es im Wirtschaftsministerium nur auf dem Papier.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Spardiktat des Berliner Senats
Wer hat uns verraten?
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!