Sieg für Verbraucher: BGH setzt Gaspreise auf Sparflamme

Der Bundesgerichtshof hat Verbraucherrechte bei Preisanpassungen gestärkt. Die Branche sucht nun neue Wege.

Jetzt offiziell: Kein Recht zur Preiserhöhung ohne Pflicht zur Preissenkung. Bild: dpa

FREIBURG tazEine Niederlage für die Gaswirtschaft, eine Stärkung der Verbraucherrechte: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag Preisanpassungsklauseln in Gas-Sonderverträgen für unzulässig erklärt - sofern diese zwar das Recht zur Preiserhöhung, nicht aber die Pflicht zur Preissenkung beinhalten.

Die beklagten Unternehmen, die Berliner Gaswerke (Gasag) und die Kommunale Gasunion GmbH in Niedersachsen, hatten in ihren Verträgen stehen, dass der Endkundenpreis für Erdgas den Ölpreisen an den internationalen Märkten folgt.

Die Unternehmen hatten sich damit vom Kunden die Zustimmung eingeholt, "die Gaspreise auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten anpassen zu dürfen".

Das höchste deutsche Zivilgericht befand nun, dass eine solche Klausel nach Paragraf 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden" sei und damit nichtig. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale aus Bremen sowie ein Kunde der Berliner Gasag.

Der Bund der Energieverbraucher begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe "einmal mehr entschieden, dass Preisgleitklauseln strengen Anforderungen genügen müssen", sagte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters.

Die Verbraucher sollten deshalb jeder Preiserhöhung widersprechen und möglichst auch die Rechnungen entsprechend kürzen. Wer das versäume und die Rechnung in der verlangten Höhe bezahlt, müsse damit rechnen, dass ihm die Gerichte das als Zustimmung werten - und wird somit auch nach diesem Urteil wohl kein Geld zurückbekommen.

Potenziell betroffen von dem aktuellen Urteil sind Millionen Gaskunden. Nach Zahlen des Bundes der Energieverbraucher beziehen mehr als 90 Prozent der 16 Millionen Gaskunden in Deutschland ihr Erdgas auf Basis eines Sondervertrages - zumeist sogar, ohne es zu wissen.

Jetzt sucht die Branche nach einer gerichtsfesten Klausel, damit Energieversorger steigende Einkaufskosten, die sie nicht beeinflussen können, auch künftig an die Verbraucher weitergeben können.

Zumindest einen Weg gibt es, und der wurde schon in jüngster Zeit immer populärer: Die Anbieter setzen auf Zeitverträge - denn beim Abschluss eines Anschlussvertrags kann der Gaspreis ohne juristische Probleme neu verhandelt werden.

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