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Sicherungsverwahrung reformiertKein nachträgliches Wegschließen

Der Bundestag hat das verfassungswidrige Recht zur Sicherungsverwahrung reformiert. Künftig darf sie nicht mehr lange nach dem Urteil angeordnet werden.

Sicherungsverwahrung? In Zukunft nur wenn's vorher eine Therapie gab. Bild: dapd

FREIBURG taz | Der Bundestag hat das Recht der Sicherungsverwahrung neu geregelt. Die „Haft nach der Strafe“ soll künftig mehr auf Therapie und Entlassung der Verwahrten zielen als bisher. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Im Mai 2011 hat Karlsruhe das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Mitte 2013 gefordert. „Wenn wir diese Reform nicht beschließen, gibt es bald keine Sicherungsverwahrung mehr“, mahnte Andrea Voßhoff, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU, am Donnerstagabend im Bundestag.

Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung der Haftstrafe im Gefängnis bleiben – solange er noch als gefährlich gilt. Derzeit sind rund 500 Täter hiervon betroffen. Künftig soll sich die Sicherungsverwahrung aber deutlich von der Strafhaft unterscheiden. Dieses „Abstandsgebot“ müssen die Länder dann noch in eigenen Gesetzen ausgestalten.

Der Bundestag regelte jetzt vor allem die Therapie in der Haft. Sicherungsverwahrung kann künftig nur noch vollstreckt werden, wenn den Betroffenen schon in der Strafhaft ausreichende therapeutische Angebote gemacht wurden. Auch scheinbar hoffnungslose Fälle sollen eine Chance bekommen, an sich zu arbeiten. Der Kern der Reform war im Bundestag weitgehend Konsens. Nur die Linke lehnt die Sicherungsverwahrung generell ab.

Gestritten wurde nur noch darüber, ob die Sicherungsverwahrung auch noch lange nach dem Urteil angeordnet werden kann, wenn sich die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters erst in der Haft herausstellt. SPD und CDU/CSU halten das für nötig. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die FDP waren dagegen, ebenso die Grünen. In der Abstimmung stellte die Union dann ihren Wunsch zurück, so dass sich die Position der Justizministerin durchsetzen konnte.

Die SPD will nun versuchen, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) warnte vor „eklatanten Sicherheitslücken“. Im Bundesrat wird es vor allem darauf ankommen, wie das grün-rot-regierte Baden-Württemberg abstimmt. Der Bundesrat kann das Gesetz aber nur verzögern, nicht verhindern.

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5 Kommentare

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  • V
    viccy

    @ "Stimme der Demokratie"

    Gibt es für diesen Einzeiler auch noch eine Begründung? Vielleicht sogar eine, die mit ein paar belastbaren Fakten angereichert ist?

  • WB
    Wolfgang Banse

    Entscheidung des Bundestages ist zu begrüßen

  • V
    viccy

    Vor dem Jahr 1998 und auch noch eine ganze Weile danach gab es so etwas wie eine "nachträgliche Sicherungsverwahrung" überhaupt nicht. Man erwog sogar, die Sicherungsverwahrung insgesamt abzuschaffen.

     

    Und seitdem sind die schweren Straftaten zahlenmäßig eher zurückgegangen (auch wegen der "Alterung der Gesellschaft"), auch wenn Medien allzu gerne intensiv über Verbrechen berichtet, was dann einen gegenteiligen Eindruck erzeugt.

  • J
    JürgenG

    Die effektivste Law&Order-Partei konservativen Zuschnitts war schon immer die SPD, wen wundert es also.

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Solche Disskussionen sind ein Schlag in das Gesicht von Verbrechensopfern.